++ Wir dürfen ab Montag wieder arbeiten ++
02.05.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich war heute in der Metro, um die letzten Utensilien für Infomaterial in meiner Fahrschule zu besorgen, als mich eine sehr erfreuliche und zugegebenermaßen völlig überraschende EMail aus dem Verkehrsministerium erreichte.
Ich mache es kurz:
Wir dürfen am Montag wieder unserer Arbeit nachgehen
Nach mehrmaligem Durchlesen der EMail und Gegenlesen lassen durch unseren Justitiar Herrn Gilb, gibt es aus unserer Sicht keinen Zweifel daran, dass wir ab Montag loslegen dürfen.
Lesen Sie die Original EMail aus dem Ministerium:
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Art. 2 der Neunten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 01.05.2020 wurde die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17.03.2020 geändert. § 1 Abs. 4 der o.g. Verordnung wurde ergänzt. Nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 der Verordnung erlaubt ist der Einzelunterricht oder der Unterricht in Kleingruppen bis zu fünf Personen. In § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 der Verordnung ist zudem geregelt, dass die Wahrnehmung von Angeboten von Fahrschulen zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, T, D1, D1E, D oder DE gestattet ist. Die Änderungen treten am 04.05.2020 in Kraft.
Daraus folgt, dass über § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 der Verordnung Fahrschulunterricht in den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE und L als Einzelunterricht oder in Kleingruppen bis zu fünf Personen erlaubt ist. Fahrschulunterricht in den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, T, D1, D1E, D oder DE ist darüber hinaus nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 der Verordnung in Gruppengrößen von in der Regel nicht mehr als 15 Personen zulässig.
Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten. Sowohl Fahrschüler als auch Fahrlehrer haben Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Das gilt beim theoretischen Fahrschulunterricht genauso wie beim praktischen Fahrschulunterricht. Im Theorieunterricht ist zudem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicherzustellen, im praktischen Unterricht nur dort, wo es möglich ist (z.B. in der Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE). Beim praktischen Unterricht dürfen sich nur Fahrlehrer und Fahrschüler im Fahrzeug befinden; die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet.
Eine konsolidierte Lesefassung der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ist dieser E-Mail beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kirsten Happe
ReferatsleiterinZulassung von Personen und Fahrzeugen,Großraum- und Schwerverkehr, Straßenbetrieb, Nebenanlagen, Gefahrgut
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring
7565185 Wiesbaden
Kurze Zusammenfassung:
- theoretische und praktische Ausbildung in allen Klassen ab Montag möglich
- Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und L max. 5 Teilnehmer im Theorie Unterricht
- Für die Klassen C1, C1E, C, CE, T, D1, D1E, D oder DE max. 15 Teilnehmer im Theorie Unterricht
- In der praktischen und der theoretischen Ausbildung haben Fahrlehrer und Fahrschüler eine Mund Nase Bedeckung zu tragen
- In der praktischen Ausbildung dürfen nur der Fahrlehrer und ein Fahrschüler im Fahrzeug sitzen
- Die Hygienemaßnahmen des RKI sind einzuhalten
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
selten habe ich mich so gerne geirrt wie gestern. Entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen gestern eine derart frustrierende Nachricht gesendet habe.
Da es sich bei der nun ausgesprochenen Erlaubnis für uns um eine abgeleitete Erlaubnis handelt und nicht um eine direkte Erlaubnis, war dies für mich und wahrscheinlich die meisten von uns nicht erkennbar, dass ich heute diese sehr erfreuliche Nachricht aus dem Verkehrsministerium erhalten würde.
Gestatten Sie mir folgenden Hinweis und herzliche Bitte:
Lassen Sie uns alle besonnen und absolut verantwortungsvoll mit der Erlaubnis unsere Arbeit wieder aufnehmen zu dürfen umgehen.
Halten Sie sich bitte an alle Vorgaben. Zeigen Sie der Politik, dass die Entscheidung uns wieder arbeiten zu lassen absolut richtig ist.
Nutzen wir die Chance der Politik und den Bürgern und Bürgerinnen zu zeigen, dass wir das Vertrauen, das in uns gesetzt wird absolut verdienen.
Vielen Dank.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Frank Dreier