Ab 1.6.2022 werden neue Ausbildungsnachweise benötigt
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
Am 1.6.2022 tritt die 15. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit diesem Datum wird es weitreichende Veränderungen u.a. in der fahrpraktischen Fahrerlaubnisprüfung geben. Darüber hinaus gibt es einen neuen Ausbildungsnachweis und eine neue Form der Bestätigung über den Abschluss der Ausbildung. Wir haben Ihnen ein Muster für die Bestätigung ...
...des Abschlusses der Ausbildung im Mitgliederbereich zum Download bereitgestellt.
Ab dem 1.6.2022 wird der Prüfer bestimmen, ob die adaptive Geschwindigkeitsregelanlage und der aktive Einpark - Assistent vom Prüfling zu nutzen ist oder auch nicht. Somit obliegt es nicht mehr dem Prüfling über den Einsatz dieser Systeme zu entscheiden. Nur wenn der Prüfer keine Angaben zur Nutzung oder Nichtnutzung dieser System macht, kann der Prüfling über den Einsatz entscheiden.
Nach einer gewissen "Eingewöhnungsphase" werden weitere FAS folgen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Haben Sie weitere Fragen zum Einsatz von Fahrer Assistenz Systemen in der Prüfung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ausbildungsbestätigung_Praxis
Ausildungsbestätigung_Theorie
Ihr Frank Dreier