Kommt alle zur Jahreshauptversammlung

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Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.
Der Interessenverband für Fahrschulen und Fahrlehrer

Jahreshauptversammlung 19. März 2024

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AKTUELLES

Aktuelles | 04.03.2024 19:56

Cannabis-Legalisierung: Keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit

Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Nach dem am Freitag, 23. Februar, mehrheitlich angenommen Gesetz der Ampel-Koalition soll der Besitz und Anbau der Droge zum1. April 2024 für Volljährige mit Vorgaben legal werden. Dabei wurde auch über eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hinsichtlich des Konsums von Cannabis und das Fahren eines Kraftfahrzeuges abgestimmt.

Für die BVF steht fest, dass die teilweise Legalisierung des Cannabis-Erwerbs und -Besitzes losgelöst sein muss von der Verkehrsteilnahme unter Drogen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren. Denn mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden.

Die BVF begrüßt daher den Plan der Bundesregierung, Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln. Darüber hinaus braucht es ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger:innen in der Probezeit, Gefahrguttransporte und Personenbeförderung. Wir fordern auch eine intensive Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis.

 

Jürgen Kopp
Vorsitzender

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Bessemerstr. 82
12103 Berlin

Telefon         +49 30 7 43 06 57 60
Fax               +49 30 7 43 06 57 69
E-Mail           info@bvf-deutschland.de

 


 

Aktuelles | 01.03.2024 19:06

Regionalversammlung Nord: Ulf Warlich als Regionalvorsitzender wiedergewählt

Ulf Warlich (links) und Horst Lucht

Am 1. März fand die Regionalversammlung Nord statt. Herr Dierlich vom TÜV stellte sich den Kollegen und Kolleginnen als der neue Regionalleiter vom TÜV Kassel vor.
Nach einigen informativen Worten von Herr Dierlich berichtete Herr Dreier von der geplanten Novellierung der Fahrschülerausbildung und der 4. EU Führerscheinrichtlinie.

Neben den informativen Vorträgen stand die Wahl des Regionalvorsitzenden auf der Agenda.
Ulf Warlich wurde einstimmig wiedergewählt.

Als neu gewählten Kreisvorsitzenden begrüßen wir recht herzlich Horst Lucht. Der Vorstand des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer freut sich außerordentlich, dass mit Horst Lucht ein Ansprechpartner für den Kreis Kassel gefunden wurde.

 


 

Aktuelles | 30.01.2024 12:57

Ab 31.1.2024 gelten neue Gebühren für die Fahrerlaubnisprüfung

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

Ein Vertreter des  TÜV Hessen hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass die Gebührenerhöhung für die Fahrerlaubnisprüfungen morgen in Kraft tritt.

Leider ist es so, dass die Gebührenordnung einen Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 

Darauf haben leider alle Beteiligten: TÜV, Fahrlehrerschaft und Prüflinge keinen Einfluss.

Versuchen wir (TÜV und Fahrlehrerschaft) das beste im Sinne unserer Kunden daraus zu machen.

Die neue Gebührentabelle finden Sie im AS-Portal und auf der Homepage des TÜV.

Gerne komme ich dem Wunsch  folgende Information des TÜV an Sie weiterzuleiten. Ebenfalls erhalten alle Fahrschulen eine E-Mail vom TÜV. 

Wenn Sie Kollegen treffen, geben Sie die Information bitte weiter, damit morgen und in den nächsten Tagen möglichst keine Probleme bei den Prüfungen entstehen.

Im Folgenden lesen Sie das Schreiben vom TÜV:

Sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer,

die „Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ wurde heute verkündet und tritt ab morgen 31.01.2024 in Kraft. Im Bereich Fahrerlaubniswesen werden durch die Änderung der Gebührenordnung (GebOSt) nach Inkrafttreten neue Gebührensätze festgelegt. Die Gebühren werden sowohl für die praktischen als auch die theoretischen Prüfungen angepasst. Die aktuellen Gebühren sind auf unserer Website veröffentlicht: Gebühren, Entgelte und Auslagen für Fahrerlaubnisprüfungen

Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund dessen, ab morgigem Inkrafttreten am 13.01.2024  die neue Gebührentabelle nach Anlage 1 der GebOSt gilt. Prüfungen können ab Inkrafttreten nur noch mit Gutscheinen beglichen werden, die der dann gültigen Gebührentabelle nach Anlage 1 der GebOSt entsprechen.

Gutscheine mit den entsprechenden „neuen“ Prüfungsgebühren, können heute ab 19:00 Uhr über das Gutscheinportal erworben werden.

Wir bedauern diese uns kurzfristig auferlegte Umstellung und möchten Sie bitten Ihre Fahrschüler so schnell wie möglich darüber zu informieren:

Für alle Prüfungen, die ab morgen durchgeführt werden, ist der Erwerb eines „neuen“ Gutscheins erforderlich. Alte Gutscheine können wie bisher über das Widerrufsformular (zu finden im Online-Gutscheinkauf unter Widerrufsbelehrung) zur Rückzahlung gebracht werden.

Ihr TÜV Hessen