
Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.
Der Interessenverband für Fahrschulen und Fahrlehrer
Wir bilden Sie gemäß § 53 FahrlG fort, damit Sie immer up to date sind

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AKTUELLES
Ab 1.6.2022 werden neue Ausbildungsnachweise benötigt

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
Am 1.6.2022 tritt die 15. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit diesem Datum wird es weitreichende Veränderungen u.a. in der fahrpraktischen Fahrerlaubnisprüfung geben. Darüber hinaus gibt es einen neuen Ausbildungsnachweis und eine neue Form der Bestätigung über den Abschluss der Ausbildung. Wir haben Ihnen ein Muster für die Bestätigung ...
Aktuelle Regelungen für Fahrschulen / Fahrlehrer

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,
Sie konnten es in den letzten Tagen in den unterschiedlichen Nachrichtenformaten verfolgen, dass der Bund und die Länder äußerst konträre Sichtweisen zu den Corona Regelungen vertreten.
Hessen macht von der Möglichkeit Gebrauch, die bisherigen Regelungen in der hessischen Corona Schutzverordnung weitestgehend unverändert zu lassen.
Somit ändert sich für uns Fahrschulen bis zum 2. April nichts. Es bleibt bei der Masken Pflicht im Theorie- und Praxis Unterricht, sowie bei der 3 G Regelung.
In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergeben sich ebenfalls Änderungen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber insbesondere prüfen, ob er weiterhin Testangebote unterbreitet (1 mal wöchentlich), Homeoffice anbietet und/oder Masken bereitstellt. Nach meinem Verständnis dürfte dies auf Fahrschulen zutreffen.
Sollte ich dazu in den nächsten Tagen anderslautende Informationen erhalten, werde ich Sie umgehend informieren.
Ihr Frank Dreier
Bundesrat beschließt Beibehaltung des Online Unterrichts

Ihr Frank Dreier