Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.
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AKTUELLES
Neue Prüfungsfragen der IHK für beschleunigte Grundqualifikationen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die DIHK hat uns informiert, dass seit dem 1. Januar 2024 in der beschleunigten Grundqualifikation nur noch geschlossene Fragen gestellt werden.
Der aktualisierte Fragenfundus, der von der DIHK veröffentlicht wurde, steht Ihnen im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei den Prüfungen zur Grundqualifikation alles beim Alten bleibt.
Das bedeutet, dass Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkten Antworten und Erörterungen von Praxissituationen weiterhin Bestandteil der schriftlichen Prüfung sind.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ralf Krause bleibt stellvertretender Vorsitzender
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer vom 19. März 2024 wurde Ralf Krause (rechts im Bild) zum 2. Stellvertretenden Vorsitzenden einstimmig wiedergewählt.
Damit wird der Vorstand in bewährter Zusammensetzung seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Einen ausführlichen Bericht zur Mitgliederversammlung können Sie dem nächsten Rundschreiben entnehmen.
Cannabis-Legalisierung: Keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit
Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Nach dem am Freitag, 23. Februar, mehrheitlich angenommen Gesetz der Ampel-Koalition soll der Besitz und Anbau der Droge zum1. April 2024 für Volljährige mit Vorgaben legal werden. Dabei wurde auch über eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hinsichtlich des Konsums von Cannabis und das Fahren eines Kraftfahrzeuges abgestimmt.
Für die BVF steht fest, dass die teilweise Legalisierung des Cannabis-Erwerbs und -Besitzes losgelöst sein muss von der Verkehrsteilnahme unter Drogen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren. Denn mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden.
Die BVF begrüßt daher den Plan der Bundesregierung, Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln. Darüber hinaus braucht es ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger:innen in der Probezeit, Gefahrguttransporte und Personenbeförderung. Wir fordern auch eine intensive Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis.
Jürgen Kopp
Vorsitzender
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Bessemerstr. 82
12103 Berlin
Telefon +49 30 7 43 06 57 60
Fax +49 30 7 43 06 57 69
E-Mail info@bvf-deutschland.de