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AKTUELLES

Aktuelles | 05.03.2023 12:10

1. Entwurf einer neuen EU - Führerscheinrichtlinie

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Seit dem 1. März liegt der erste Entwurf der EU Kommission zu einer neuen Führerscheinrichtlinie vor.

In den letzten Wochen wurde viel darüber spekuliert, was sich alles ändern könnte. Teilweise konnten Sie lesen, dass sich noch in diesem Jahr einiges ändern könnte.

Viele dieser Spekulationen müssen die Verfasser nun revidieren. Die wesentlichen Vorschläge der Kommission fasse ich Ihnen wie folgt zusammen.

Ich möchte jedoch  darauf hinweisen, dass es sich um einen ersten Entwurf bzw. Vorschlag  handelt. Was davon tatsächlich in nationales Recht umgesetzt wird und wann dies geschieht, lässt sich noch immer nicht endgültig sagen. Sehr sicher dürfen Sie sich sein, dass die Änderungen nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten.

 

  1. Die Klasse B bleibt nach wie vor generell auf 3500 kg zG begrenzt. Lediglich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben dürfen mit der Klasse B bis zu einer zG von 4250 kg gefahren werden, wenn der Fahrer den Führerschein der Klasse B länger als 2 Jahre besitzt. Unter alternativen Kraftstoffen sind folgende zu verstehen:
    a) Strom in allen Arten von Elektrofahrzeugen,
    b) Wasserstoff,
    c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erd[1]gas — CNG) und flüssig (Flüssigerdgas — LNG),
    d) Flüssiggas (LPG);
    e) mechanische Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme
  2. B 17 soll auch in den anderen EU – Mitgliedstaaten anerkannt werden
  3. Es soll europaweit eine Probezeit von 2 Jahren für Fahranfänger eingeführt werden
  4. Die Klasse C soll bereits mit 17 Jahren erworben werden können. Dazu soll ein begleitetes Fahren ab 17 für Inhaber der Klasse C eingeführt werden.
  5. Es soll ein digitaler Führerschein eingeführt werden
  6. Bürger aus den EU-Mitgliedstatten sollen die Möglichkeit erhalten den Führerschein in dem Land zu erwerben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Dies soll jedoch nur möglich sein, wenn der EU Mitgliedsstaat in dem sie wohnen, keine Prüfungen in deren Sprache oder mit Dolmetscher anbieten.
    Ansonsten soll die Wohnortregelung wie bisher unberührt bleiben.
  7. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, so soll dieser Entzug in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein.

Sobald wir weitere Informationen zur neuen EU – Führerscheinrichtlinie erhalten, werden wir Sie informieren

Kommen Sie gut an Ihr Ziel


 

Aktuelles | 01.08.2022 09:29

SYMPOSIUM AM 12. UND 13. OKTOBER 2022 IN DORTMUND

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

sehen wir uns in Dortmund? Ich würde mich freuen.

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles | 19.07.2022 10:56

Neue Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen veröffentlicht

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Seit dem 1. Juni diesen Jahres werden in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung bestimmte Fahrerassistenzsystem geprüft.
Wir haben darüber in der Vergangenheit ausführlich informiert.
Nach meinem Kenntnisstand verlief und verläuft diese "neue" Form der praktischen Prüfung unkompliziert.

Nun hat die argetp21 die aktualisierten Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen veröffentlicht.
Diese Anwenderhinweise sind in erster Linie für die Fahrerlaubnisprüfer: innen von TÜV und DEKRA geschrieben.
Selbstverständlich geben diese Anwenderhinweise auch nützliche Hinweise für Fahrlehrer: innen.
Die Anwenderhinweise sind auf dem AS-Portal des TÜV Hessen veröffentlicht und zum Download freigegeben.
Wenn Sie keinen direkten Zugriff auf dieses Portal haben, können Sie sich die Hinweise über unseren Mitgliederbereich herunterladen oder
auf der Fahrerlaubnis-Homepage der argetp21 unter Publikationen: Fahrerlaubnis - TUEV - DEKRA /¦\

Ihr Frank Dreier