Führerschein mit 17

Führerschein ab 17 - auch begleitetes Fahren genannt - ermöglicht Fahranfängern und Fahranfängerinnen, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Bewerber können mit 16½ Jahren die Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Diese können die frisch gebackenen Autofahrer und Autofahrerinnen dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.
Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren. Das ist das Ziel von BF17.
Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie eine Begleitperson im Auto haben.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Zu Beginn des Alleinefahrens fühlen sich junge Menschen im Auto deutlich sicherer und routinierter und sind dadurch nachweislich seltener in Unfälle verwickelt, wenn sie vorher einige Erfahrungen an der Seite eines Begleiters sammeln konnten.

Hier unsere FAQ-Liste:

Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer. 

 

 

Gibt es besondere Vorschriften für die Ausbildung?
Nein. Die Fahrschüler sind genauso auszubilden, wie jeder Bewerber der Klasse B.

Benötigen die Begleiter eine Schulung?
Nein, dies ist nicht vorgeschrieben. Es gibt allerdings Fahrschulen, die solche "Seminare" anbieten. In der Regel dauert eine solche "Einweisung" 90 Minuten.
Hier werden kurz die rechtlichen Grundlagen erläutert. Hauptsächlich geht es um "Tipps" und "Hinweise" wie sich die Begleiter am besten verhalten. Wo können sie helfend eingreifen (natürlich nur verbal)? Welche Unsicherheiten haben Fahranfänger typischerweise? Mit den Antworten auf diese Fragen können Begleiter ganz entspannt mit ihren jungen Fahrern und Fahrerinnen losfahren.
Wir empfehlen allen Begleitern, die noch keinen Fahranfänger begleitet haben eine solche "Einweisung" zu besuchen. Fragen Sie ihre Fahrschule, ob sie solche Seminare anbietet.

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein.

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim Begleiteten Fahren mit 17 eingeschlossen?
Die Klassen AM und L

Bekommt der Bewerber nach bestandener Prüfung den Kartenführerschein?
Nein. Er erhält eine „Prüfbescheinigung“, in der die Begleitpersonen aufgelistet sind.

Wird der Kartenführerschein mit dem Erreichen des 18.Geburtstages automatisch zugeschickt?
Nein, er muss in der Regel bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. Regionale Unterschiede sind jedoch möglich.

Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?
Jeder, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B mind. 5 Jahre (ununterbrochen)
  • Max. 1 Punkte im Fahreignungsregister
  • Eintragung in der „Prüfbescheinigung“
  • max. 0,5 Promille

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Nein.

Können nachträglich Begleiter eingetragen werden?
Dies ist grundsätzlich möglich. Dann muss allerdings eine neue „Prüfbescheinigung“ ausgestellt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen einwilligen.