Inhalt
Grundeinweisung zum Erwerb der Seminarerlaubnis
Wenn Sie Seminare nach § 2a und § 4a StVG (ASF – FES) durchführen möchten, benötigen Sie die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Sie können auch nur die Seminarerlaubnis ASF oder FES erwerben.
Voraussetzungen
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis in den Klassen BE und A,
- innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschüler hauptberuflich theoretisch und praktisch unterrichtet
- im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet
- innerhalb der letzten 2 Jahre an einem Einweisungslehrgang und programmspezifischen Kurs teilgenommen.
Ausbildung
4 Tage (32 Unterrichtsstunden)
- Vorstellungsrunden in Seminaren und Kursen
- Gruppengespräch / Erwartungen der Teilnehmer
- Rahmenbedingungen für das Einweisungsseminar
- Unfallstatistik - Unfallhäufigkeit - Unfallursachen
- Fahrzeugbeherrschung - Einstellung und Motive - Gefahrenerkennung - Wissen und Erfahrungen
- Unterrichtsmethoden und Moderationsmethode
- Rollenspiele und Interaktion
- Grundlagen der Moderation
- Vorbereitung der Moderation
- Feedback - Regeln
- Moderationstechniken
- Moderationsübungen zu fachspezifischen Themen
- Auswertung der Moderationsübungen
- Analyse - Analyseschritte
- Rolle des Moderators