Inhalt
Grundeinweisung zum Erwerb der Seminarerlaubnis
Wenn Sie Seminare nach § 2a (ASF) durchführen möchten, benötigen Sie die Einweisung in den programmspezifischen Teil, um ASF Seminare in Fahrschulen durchführen zu dürfen
Voraussetzungen
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis in den Klassen BE und A,
- innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschüler hauptberuflich theoretisch und praktisch unterrichtet
- im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet
- innerhalb der letzten 2 Jahre an einem Einweisungslehrgang und programmspezifischen Kurs teilgenommen.
- Vor dem Besuch des programmspezifischen Kurs muss der Seminarleiter Grundkurs besucht worden sein.
Ausbildung
4 Tage (32 Unterrichtsstunden)
- Vorstellungen - Erwartungen
- Inhalte, Methoden, Zielsetzungen
- Rechtliche und organisatorische Fragen zur Fahrerlaubnis auf Probe
- Einführung in Handbuch, Leitfaden und Teilnehmerbegleitheft
- Einstieg in das ASF Seminarprogramm
- Übungen zu Sequenzen des Seminars