Bonusprogramm in der Fahrlehrerfortbildung

Treue wird belohnt

Ab 2018 erhalten Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen ohne Seminarerlaubnis für den Besuch unserer drei- oder- viertägigen allgemeinen Fahrlehrerfortbildungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG Bonuspunkte. Berücksichtigt werden rückwirkend auch Fahrlehrerfortbildungen ab 2014 (ehemals § 33a Abs.1). Für diese besuchten dreitägigen / viertägigen Fortbildungen erhalten Sie von uns drei / vier Bonuspunkte – für jeden Fortbildungstag einen Punkt.

Für 5 Bonuspunkte erhalten Sie den sechsten Fortbildungstag ohne Berechnung, den Sie sofort einlösen können.

Das Bonusprogramm in der Fahrlehrerfortbildung findet keine Anwendung auf die Seminarleiterfortbildungen.

Ebenso können Bonuspunkte nicht übertragen werden. Für kostenlose Fortbildungstage erhalten Sie keine Bonuspunkte. Vom Bonusprogramm ausgeschlossen sind Sonderveranstaltungen, wie z.B. Edelweißtour oder das Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer.