Anpassungen an DSGVO – Erleichterungen für kleinere Betriebe
23.09.2019
Info von Ihrem Landesverband
Der Bundesrat hat am 20. September 2019 zahlreichen Anpassungen an der DSGVO zugestimmt. Damit können die „Änderungen“ dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Was ändert sich vor allem für die typische Fahrschule? Lesen Sie dazu mehr …
… Vor allem kleine Betriebe werden entlastet:
- die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Mitarbeiterzahl von 20 – statt wie bisher ab 10.
- die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht: sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen. Künftig reicht auch eine E-Mail
Unter folgendem Link können Sie den kompletten Gesetzesbeschluss des Bundestages nachlesen: Download Gesetzesbeschluss
Kommen Sie gut an Ihr Ziel!
Ihr Frank Dreier