Bundesrat beschließt Beibehaltung des Online Unterrichts

Der Bundesrat hat heute beschlossen, der 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zuzustimmen.
Was bedeutet das für uns Fahrschulen?
Der § 4 (1b) der FahrschAusbO lautet nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung wie folgt:
Der theoretische Unterricht setzt die physische Präsenz der Fahrschüler voraus. Ist Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Unterricht mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden auch in digitaler Form stattfinden.
Damit herrscht Rechtssicherheit.
Aus meiner Sicht noch wichtiger, es herrschen gleiche Rahmenbedingungen für den Online Unterricht in allen Bundesländern.
Dieser Absatz bedeutet aber auch, dass mit dem Ende der Pandemie der Online Unterricht nicht mehr durchgeführt werden darf. Es sei denn die Verordnung wird bis dahin nochmals verändert.
Unser hessischer Staatsminister Tarek Al-Wazir sagte heute in seiner Rede im Bundesrat u.a., dass in den letzten zwei Jahren gute Erfahrungen mit dem Online Unterricht in Fahrschulen gesammelt wurden.
Das spricht für die Qualität der Fahrlehrer. Gleichwohl sagte er in seiner Rede auch, dass der Online Unterricht gleiche Qualitätskriterien erfüllen muss wie der Präsenzunterricht.
Dazu soll eine Bund – Länder Expertenkommission gute Regelungen für die Digitalisierung der Fahrschülerausbildung finden. In dieser Expertenkommission „muss darüber diskutiert werden, wie die Qualität der Fahrschülerausbildung hochgehalten werden kann und darüber hinaus noch verbessert werden kann“ so der Minister. Denn die Unfallzahl der Fahranfänger sei immer noch deutlich zu hoch. Diese müsse nach Aussage von Tarek Al-Wazir durch guten Fahrschulunterricht egal ob als Onlineformat oder in Präsenzform deutlich gesenkt werden.
Aus dieser Rede war für mich zu entnehmen, dass die Politik weiterhin auf eine gute Fahrschulausbildung setzt, die von qualifizierten Fahrlehrern in Theorie und Praxis durchgeführt wird.                                          
Wenn diesen Worten entsprechende Taten folgen, dann muss einem nicht Bange sein, dass der Theorie Unterricht „wegdigitalisiert“ wird.
Auch die nachfolgenden Redner von Herrn Al-Wazir haben die Bedeutung des guten Fahrschulunterrichts herausgestellt. Es ließ aber auch kein Redner einen Zweifel daran, dass der digitale Unterricht – wie immer er auch nach den Ergebnissen der Expertenkommission aussehen mag – bleiben wird.
Alle Redner waren sich einig darin, dass der Fahrschulunterricht modernisiert – digitalisiert und verbessert werden muss.
Diese drei Vorhaben gehen nur mit einer professionellen Fahrlehrerschaft. Ich bin sicher, dass unsere Branche eher gestärkt als geschwächt aus dem Digitalisierungsprozess hervorgehen wird.
Gut ist aus meiner Sicht, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates der Druck aus der teilweise unschönen Diskussion zu diesem häufig sehr kontrovers diskutierten Thema herausgenommen wird. Nun muss möglichst schnell die Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen. Ich bin sicher, dass unsere Expertise in der Expertenkommission gehört und eingebunden wird.
Der Zeitpunkt wann die Änderungsverordnung in Kraft tritt steht noch nicht fest. Ich werde Sie frühzeitig informieren.
Mit einem Zitat aus der Rede der parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert möchte ich diesen kurzen Bericht zur heutigen Bundesratssitzung beenden:
Digitalisiert ist das neue Normal, das gilt auch beim Lernen.

Ihr Frank Dreier