Aktuelles | 07.07.2024 21:33

Neue Prüfungsfragen der IHK für beschleunigte Grundqualifikationen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die DIHK hat uns informiert, dass seit dem 1. Januar 2024 in der beschleunigten Grundqualifikation nur noch geschlossene Fragen gestellt werden.
Der aktualisierte Fragenfundus, der von der DIHK veröffentlicht wurde, steht Ihnen im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei den Prüfungen zur Grundqualifikation alles beim Alten bleibt.

Das bedeutet, dass Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkten Antworten und Erörterungen von Praxissituationen weiterhin Bestandteil der schriftlichen Prüfung sind.

 

Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


 

Aktuelles | 02.04.2024 12:08

Ralf Krause bleibt stellvertretender Vorsitzender

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer vom 19. März 2024 wurde Ralf Krause (rechts im Bild) zum 2. Stellvertretenden Vorsitzenden einstimmig wiedergewählt.
Damit wird der Vorstand in bewährter Zusammensetzung seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Einen ausführlichen Bericht zur Mitgliederversammlung können Sie dem nächsten Rundschreiben entnehmen.


 

Aktuelles | 04.03.2024 19:56

Cannabis-Legalisierung: Keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit

Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Nach dem am Freitag, 23. Februar, mehrheitlich angenommen Gesetz der Ampel-Koalition soll der Besitz und Anbau der Droge zum1. April 2024 für Volljährige mit Vorgaben legal werden. Dabei wurde auch über eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hinsichtlich des Konsums von Cannabis und das Fahren eines Kraftfahrzeuges abgestimmt.

Für die BVF steht fest, dass die teilweise Legalisierung des Cannabis-Erwerbs und -Besitzes losgelöst sein muss von der Verkehrsteilnahme unter Drogen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren. Denn mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden.

Die BVF begrüßt daher den Plan der Bundesregierung, Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln. Darüber hinaus braucht es ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger:innen in der Probezeit, Gefahrguttransporte und Personenbeförderung. Wir fordern auch eine intensive Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis.

 

Jürgen Kopp
Vorsitzender

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Bessemerstr. 82
12103 Berlin

Telefon         +49 30 7 43 06 57 60
Fax               +49 30 7 43 06 57 69
E-Mail           info@bvf-deutschland.de

 


 

Aktuelles | 01.03.2024 19:06

Regionalversammlung Nord: Ulf Warlich als Regionalvorsitzender wiedergewählt

Ulf Warlich (links) und Horst Lucht

Am 1. März fand die Regionalversammlung Nord statt. Herr Dierlich vom TÜV stellte sich den Kollegen und Kolleginnen als der neue Regionalleiter vom TÜV Kassel vor.
Nach einigen informativen Worten von Herr Dierlich berichtete Herr Dreier von der geplanten Novellierung der Fahrschülerausbildung und der 4. EU Führerscheinrichtlinie.

Neben den informativen Vorträgen stand die Wahl des Regionalvorsitzenden auf der Agenda.
Ulf Warlich wurde einstimmig wiedergewählt.

Als neu gewählten Kreisvorsitzenden begrüßen wir recht herzlich Horst Lucht. Der Vorstand des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer freut sich außerordentlich, dass mit Horst Lucht ein Ansprechpartner für den Kreis Kassel gefunden wurde.

 


 

Aktuelles | 30.01.2024 12:57

Ab 31.1.2024 gelten neue Gebühren für die Fahrerlaubnisprüfung

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

Ein Vertreter des  TÜV Hessen hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass die Gebührenerhöhung für die Fahrerlaubnisprüfungen morgen in Kraft tritt.

Leider ist es so, dass die Gebührenordnung einen Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 

Darauf haben leider alle Beteiligten: TÜV, Fahrlehrerschaft und Prüflinge keinen Einfluss.

Versuchen wir (TÜV und Fahrlehrerschaft) das beste im Sinne unserer Kunden daraus zu machen.

Die neue Gebührentabelle finden Sie im AS-Portal und auf der Homepage des TÜV.

Gerne komme ich dem Wunsch  folgende Information des TÜV an Sie weiterzuleiten. Ebenfalls erhalten alle Fahrschulen eine E-Mail vom TÜV. 

Wenn Sie Kollegen treffen, geben Sie die Information bitte weiter, damit morgen und in den nächsten Tagen möglichst keine Probleme bei den Prüfungen entstehen.

Im Folgenden lesen Sie das Schreiben vom TÜV:

Sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer,

die „Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ wurde heute verkündet und tritt ab morgen 31.01.2024 in Kraft. Im Bereich Fahrerlaubniswesen werden durch die Änderung der Gebührenordnung (GebOSt) nach Inkrafttreten neue Gebührensätze festgelegt. Die Gebühren werden sowohl für die praktischen als auch die theoretischen Prüfungen angepasst. Die aktuellen Gebühren sind auf unserer Website veröffentlicht: Gebühren, Entgelte und Auslagen für Fahrerlaubnisprüfungen

Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund dessen, ab morgigem Inkrafttreten am 13.01.2024  die neue Gebührentabelle nach Anlage 1 der GebOSt gilt. Prüfungen können ab Inkrafttreten nur noch mit Gutscheinen beglichen werden, die der dann gültigen Gebührentabelle nach Anlage 1 der GebOSt entsprechen.

Gutscheine mit den entsprechenden „neuen“ Prüfungsgebühren, können heute ab 19:00 Uhr über das Gutscheinportal erworben werden.

Wir bedauern diese uns kurzfristig auferlegte Umstellung und möchten Sie bitten Ihre Fahrschüler so schnell wie möglich darüber zu informieren:

Für alle Prüfungen, die ab morgen durchgeführt werden, ist der Erwerb eines „neuen“ Gutscheins erforderlich. Alte Gutscheine können wie bisher über das Widerrufsformular (zu finden im Online-Gutscheinkauf unter Widerrufsbelehrung) zur Rückzahlung gebracht werden.

Ihr TÜV Hessen

 


 

Aktuelles | 01.09.2023 15:30

Start für vollelektronische Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

folgende Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr erreichte uns heute:

Klicken Sie auf folgenden Link, um auf die Seite des BMDV zu gelangen und Näheres zu dem Thema zu erfahren.

BMDV - i-Kfz: Digital zulassen und sofort losfahren (bund.de)

Kommen Sie gut an Ihr Ziel.

Ihr Frank Dreier

 


 

Aktuelles | 28.06.2023 14:49

ver.di Streik - eventuell auch Fahrerlaubnisprüfungen betroffen

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

heute Mittag hat uns Herr Herrmann vom TÜV darüber informiert, dass die angekündigten Streiks von ver.di auch die Fahrerlaubnisprüfungen in Hessen betreffen können.

Herr Herrmann schrieb uns dazu folgende E-Mail, die ich Ihnen gerne weiterleiten möchte:

Sehr geehrte Fahrlehrer/innen, Sehr geehrte Fahrschulen, Sehr geehrte Fahrerlaubnisbewerber/-innen,

wie wir soeben von der Gewerkschaft VER.DI erfahren haben, ist mit erneuten Streiks auch von einzelnen Mitarbeitern des TÜV Hessen ab 29.06.2023 bis 04.07.2023 zu rechnen. Wir bedauern das sehr und versuchen alles um Sie nicht damit zu belasten. Leider lässt das Streikrecht nicht absehen, wer wann und wo streikt. So kann es bei einer zeitlichen und örtlichen Ansammlung von Streikenden dazu führen, dass wir auch zugesagte Prüftermine nicht einhalten können. Wo immer möglich, versuchen wir Sie frühzeitig zu informieren und ggf. auch einen Ausweichtermin anzubieten. Wir bitten diese Umstände zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dipl.Ing.(FH) Uwe Herrmann

 


 

Aktuelles | 17.05.2023 07:45

Erster Hessischer Fahrlehrertag - ein voller Erfolg

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Am 13. Mai kamen mehr als 170 Fahrlehrerinnen, Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und Fahrlehreranwärter zum ersten Hessischen Fahrlehrertag. „Eingeladen waren neben unseren Mitgliedern auch alle Nichtmitglieder und Anwärter_innen. Damit haben wir ein neues Format ins Leben gerufen. Wir wollten einen großen Besucherkreis, was uns nach der ersten Auswertung auch gelungen ist.“ sagte Frank Dreier.

Neben einer großen Ausstellung wurden den Besucher_innen verschiedene Keynotes angeboten. Am Morgen sprachen Frau Happe vom Ministerium und Uwe Herrmann vom TÜV Hessen zu aktuellen Themen.
Von 11:45 Uhr bis 12:45 Uhr wurden den Besucher_innen drei verschiedene Keynotes angeboten. Harry Bittner referierte über die zukünftige Führerscheinausbildung. In diesem Referat wurde u.a. OFSA 2 beleuchtet. Stefan Scheibert zeigte seinen Zuhörer_innen die Möglichkeiten und den Nutzen des Fahrschulmanagers. Und Rafael Schimanski moderierte die „Sternstunden“. Mit zwei Kurzreferaten zu den Themen „Persönlichkeitsführerschein - wie Sie sich mental stäken und große Ziele treffsicher erreichen“ und „Mehr Kunden und mehr Umsatz durch Marketingkooperationen“. In der langen Mittagspause konnten sich die Besucher_innen intensiv bei den zahlreichen Ausstellern Informationen und Inspirationen einholen. Von 14:15 Uhr bis 15:15 Uhr wurden wieder drei Keynotes angeboten. Harry Bittner referierte wie bereits am Vormittag über die zukünftige Führerscheinausbildung. Bei den Sternstunden wurden zwei weitere Themen geboten, die wiederum Rafael Schimanski moderierte. Diesmal lauschten die Teilnehmer_innen folgenden Themen: „Der UnternehmensWert der Zukunft: der Mensch!“ und „Du kommst hier nicht rein – Kommunikation erfolgreich gestalten!“. In der dritten Keynote wurden die Einsatzmöglichkeiten der heutigen Simulatoren im Fahrschulunterricht durch Tim Tappendorf und Thorsten Weißenberger erläutert.

Zwischen den Keynotes gab es ausreichend Pausen zum Netzwerken. Es fand ein reger Austausch unter Kolleg_innen statt. Das Hotel bot dazu viele gemütliche Ecken.

Von 16:00 Uhr bis 17:50 Uhr faszinierte Philipp Hahn die rund 170 Zuhörer_innen  mit seinem mitreißenden Vortrag über die Transformation der Automobilwirtschaft und die möglichen Auswirkungen auf unsere Branche. Philipp Hahn macht sein Publikum nicht nur nachdenklich sondern zeigte Wege auf wie unsere Branche trotz der Transformation erfolgreich bleibt. Mit Standing Ovations wurde Phillip Hahn von seinem fantastischen Publikum verabschiedet. „Das zeigt uns, dass wir genau den richtigen Speaker für den Abschluss unserer Veranstaltung gewonnen hat. Philipp Hanh war sichtlich von den hessischen Fahrlehrer_innen begeistert – er nahm mit seiner Lebenspartnerin an unserer Abendvernastaltung teil und tauschte sich mit Interessierten aus.

„Ein rundum gelungener Tag, mit tollen Vorträgen, vielen Ausstellern, mehr als 170 Teilnehmer_innen und top engagierten Vorstandsmitgliedern. Ich danke allen Beteiligten, die zu diesem gelungenen Event beigetragen haben. Besonderer Dank gilt den Ausstellern und den beiden Fahrlehrerausbildungsstätten DVPI Frankfurt und SCG Wetzlar / Kassel. Ohne deren Unterstützung wäre für uns die Ausrichtung einer solchen Veranstaltung finanziell nicht zu stemmen.“ Resümierte Frank Dreier.

Kommen Sie gut an Ihr Ziel - und beim nächsten Fahrlehrertag zu uns.

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles | 05.03.2023 12:10

1. Entwurf einer neuen EU - Führerscheinrichtlinie

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Seit dem 1. März liegt der erste Entwurf der EU Kommission zu einer neuen Führerscheinrichtlinie vor.

In den letzten Wochen wurde viel darüber spekuliert, was sich alles ändern könnte. Teilweise konnten Sie lesen, dass sich noch in diesem Jahr einiges ändern könnte.

Viele dieser Spekulationen müssen die Verfasser nun revidieren. Die wesentlichen Vorschläge der Kommission fasse ich Ihnen wie folgt zusammen.

Ich möchte jedoch  darauf hinweisen, dass es sich um einen ersten Entwurf bzw. Vorschlag  handelt. Was davon tatsächlich in nationales Recht umgesetzt wird und wann dies geschieht, lässt sich noch immer nicht endgültig sagen. Sehr sicher dürfen Sie sich sein, dass die Änderungen nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten.

 

  1. Die Klasse B bleibt nach wie vor generell auf 3500 kg zG begrenzt. Lediglich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben dürfen mit der Klasse B bis zu einer zG von 4250 kg gefahren werden, wenn der Fahrer den Führerschein der Klasse B länger als 2 Jahre besitzt. Unter alternativen Kraftstoffen sind folgende zu verstehen:
    a) Strom in allen Arten von Elektrofahrzeugen,
    b) Wasserstoff,
    c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erd[1]gas — CNG) und flüssig (Flüssigerdgas — LNG),
    d) Flüssiggas (LPG);
    e) mechanische Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme
  2. B 17 soll auch in den anderen EU – Mitgliedstaaten anerkannt werden
  3. Es soll europaweit eine Probezeit von 2 Jahren für Fahranfänger eingeführt werden
  4. Die Klasse C soll bereits mit 17 Jahren erworben werden können. Dazu soll ein begleitetes Fahren ab 17 für Inhaber der Klasse C eingeführt werden.
  5. Es soll ein digitaler Führerschein eingeführt werden
  6. Bürger aus den EU-Mitgliedstatten sollen die Möglichkeit erhalten den Führerschein in dem Land zu erwerben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Dies soll jedoch nur möglich sein, wenn der EU Mitgliedsstaat in dem sie wohnen, keine Prüfungen in deren Sprache oder mit Dolmetscher anbieten.
    Ansonsten soll die Wohnortregelung wie bisher unberührt bleiben.
  7. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, so soll dieser Entzug in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein.

Sobald wir weitere Informationen zur neuen EU – Führerscheinrichtlinie erhalten, werden wir Sie informieren

Kommen Sie gut an Ihr Ziel


 

Aktuelles | 01.08.2022 09:29

SYMPOSIUM AM 12. UND 13. OKTOBER 2022 IN DORTMUND

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

sehen wir uns in Dortmund? Ich würde mich freuen.

Ihr Frank Dreier