Aktuelles | 05.03.2023 12:10

1. Entwurf einer neuen EU - Führerscheinrichtlinie

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Seit dem 1. März liegt der erste Entwurf der EU Kommission zu einer neuen Führerscheinrichtlinie vor.

In den letzten Wochen wurde viel darüber spekuliert, was sich alles ändern könnte. Teilweise konnten Sie lesen, dass sich noch in diesem Jahr einiges ändern könnte.

Viele dieser Spekulationen müssen die Verfasser nun revidieren. Die wesentlichen Vorschläge der Kommission fasse ich Ihnen wie folgt zusammen.

Ich möchte jedoch  darauf hinweisen, dass es sich um einen ersten Entwurf bzw. Vorschlag  handelt. Was davon tatsächlich in nationales Recht umgesetzt wird und wann dies geschieht, lässt sich noch immer nicht endgültig sagen. Sehr sicher dürfen Sie sich sein, dass die Änderungen nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten.

 

  1. Die Klasse B bleibt nach wie vor generell auf 3500 kg zG begrenzt. Lediglich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben dürfen mit der Klasse B bis zu einer zG von 4250 kg gefahren werden, wenn der Fahrer den Führerschein der Klasse B länger als 2 Jahre besitzt. Unter alternativen Kraftstoffen sind folgende zu verstehen:
    a) Strom in allen Arten von Elektrofahrzeugen,
    b) Wasserstoff,
    c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erd[1]gas — CNG) und flüssig (Flüssigerdgas — LNG),
    d) Flüssiggas (LPG);
    e) mechanische Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme
  2. B 17 soll auch in den anderen EU – Mitgliedstaaten anerkannt werden
  3. Es soll europaweit eine Probezeit von 2 Jahren für Fahranfänger eingeführt werden
  4. Die Klasse C soll bereits mit 17 Jahren erworben werden können. Dazu soll ein begleitetes Fahren ab 17 für Inhaber der Klasse C eingeführt werden.
  5. Es soll ein digitaler Führerschein eingeführt werden
  6. Bürger aus den EU-Mitgliedstatten sollen die Möglichkeit erhalten den Führerschein in dem Land zu erwerben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Dies soll jedoch nur möglich sein, wenn der EU Mitgliedsstaat in dem sie wohnen, keine Prüfungen in deren Sprache oder mit Dolmetscher anbieten.
    Ansonsten soll die Wohnortregelung wie bisher unberührt bleiben.
  7. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, so soll dieser Entzug in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein.

Sobald wir weitere Informationen zur neuen EU – Führerscheinrichtlinie erhalten, werden wir Sie informieren

Kommen Sie gut an Ihr Ziel


 

Aktuelles | 01.08.2022 09:29

SYMPOSIUM AM 12. UND 13. OKTOBER 2022 IN DORTMUND

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

sehen wir uns in Dortmund? Ich würde mich freuen.

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles | 19.07.2022 10:56

Neue Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen veröffentlicht

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Seit dem 1. Juni diesen Jahres werden in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung bestimmte Fahrerassistenzsystem geprüft.
Wir haben darüber in der Vergangenheit ausführlich informiert.
Nach meinem Kenntnisstand verlief und verläuft diese "neue" Form der praktischen Prüfung unkompliziert.

Nun hat die argetp21 die aktualisierten Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen veröffentlicht.
Diese Anwenderhinweise sind in erster Linie für die Fahrerlaubnisprüfer: innen von TÜV und DEKRA geschrieben.
Selbstverständlich geben diese Anwenderhinweise auch nützliche Hinweise für Fahrlehrer: innen.
Die Anwenderhinweise sind auf dem AS-Portal des TÜV Hessen veröffentlicht und zum Download freigegeben.
Wenn Sie keinen direkten Zugriff auf dieses Portal haben, können Sie sich die Hinweise über unseren Mitgliederbereich herunterladen oder
auf der Fahrerlaubnis-Homepage der argetp21 unter Publikationen: Fahrerlaubnis - TUEV - DEKRA /¦\

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles | 20.06.2022 10:53

Neu gestaltete Homepage von bf17.de

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat seine Homepage zum begleiteten Fahren mit 17 neu gestaltet.
Ein Blick auf diese Seite lohnt sich für Fahrlehrer:innen, Fahrschüler:innen und Begleitpersonen.

BF17.de

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles | 16.05.2022 12:37

Ab 1.6.2022 werden neue Ausbildungsnachweise benötigt

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Am 1.6.2022 tritt die 15. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit diesem Datum wird es weitreichende Veränderungen u.a. in der fahrpraktischen Fahrerlaubnisprüfung geben. Darüber hinaus gibt es einen neuen Ausbildungsnachweis und eine neue Form der Bestätigung über den Abschluss der Ausbildung. Wir haben Ihnen ein Muster für die Bestätigung ...

Weiterlesen

Aktuelles | 22.03.2022 09:18

Aktuelle Regelungen für Fahrschulen / Fahrlehrer

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

Sie konnten es in den letzten Tagen in den unterschiedlichen Nachrichtenformaten verfolgen, dass der Bund und die Länder äußerst konträre Sichtweisen zu den Corona Regelungen vertreten.

Hessen macht von der Möglichkeit Gebrauch, die bisherigen Regelungen in der hessischen Corona Schutzverordnung weitestgehend unverändert zu lassen.

Somit ändert sich für uns Fahrschulen bis zum 2. April nichts. Es bleibt bei der Masken Pflicht im Theorie- und Praxis Unterricht, sowie bei der 3 G Regelung.

In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergeben sich ebenfalls Änderungen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber insbesondere prüfen, ob er weiterhin Testangebote unterbreitet (1 mal wöchentlich), Homeoffice anbietet und/oder Masken bereitstellt. Nach meinem Verständnis dürfte dies auf Fahrschulen zutreffen.

Sollte ich dazu in den nächsten Tagen anderslautende Informationen erhalten, werde ich Sie umgehend informieren.

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles, Gesetze | 11.02.2022 21:18

Bundesrat beschließt Beibehaltung des Online Unterrichts

Der Bundesrat hat heute beschlossen, der 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zuzustimmen.
Was bedeutet das für uns Fahrschulen?
Der § 4 (1b) der FahrschAusbO lautet nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung wie folgt:
Der theoretische Unterricht setzt die physische Präsenz der Fahrschüler voraus. Ist Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Unterricht mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden auch in digitaler Form stattfinden.
Damit herrscht Rechtssicherheit.
Aus meiner Sicht noch wichtiger, es herrschen gleiche Rahmenbedingungen für den Online Unterricht in allen Bundesländern.
Dieser Absatz bedeutet aber auch, dass mit dem Ende der Pandemie der Online Unterricht nicht mehr durchgeführt werden darf. Es sei denn die Verordnung wird bis dahin nochmals verändert.
Unser hessischer Staatsminister Tarek Al-Wazir sagte heute in seiner Rede im Bundesrat u.a., dass in den letzten zwei Jahren gute Erfahrungen mit dem Online Unterricht in Fahrschulen gesammelt wurden.
Das spricht für die Qualität der Fahrlehrer. Gleichwohl sagte er in seiner Rede auch, dass der Online Unterricht gleiche Qualitätskriterien erfüllen muss wie der Präsenzunterricht.
Dazu soll eine Bund – Länder Expertenkommission gute Regelungen für die Digitalisierung der Fahrschülerausbildung finden. In dieser Expertenkommission „muss darüber diskutiert werden, wie die Qualität der Fahrschülerausbildung hochgehalten werden kann und darüber hinaus noch verbessert werden kann“ so der Minister. Denn die Unfallzahl der Fahranfänger sei immer noch deutlich zu hoch. Diese müsse nach Aussage von Tarek Al-Wazir durch guten Fahrschulunterricht egal ob als Onlineformat oder in Präsenzform deutlich gesenkt werden.
Aus dieser Rede war für mich zu entnehmen, dass die Politik weiterhin auf eine gute Fahrschulausbildung setzt, die von qualifizierten Fahrlehrern in Theorie und Praxis durchgeführt wird.                                          
Wenn diesen Worten entsprechende Taten folgen, dann muss einem nicht Bange sein, dass der Theorie Unterricht „wegdigitalisiert“ wird.
Auch die nachfolgenden Redner von Herrn Al-Wazir haben die Bedeutung des guten Fahrschulunterrichts herausgestellt. Es ließ aber auch kein Redner einen Zweifel daran, dass der digitale Unterricht – wie immer er auch nach den Ergebnissen der Expertenkommission aussehen mag – bleiben wird.
Alle Redner waren sich einig darin, dass der Fahrschulunterricht modernisiert – digitalisiert und verbessert werden muss.
Diese drei Vorhaben gehen nur mit einer professionellen Fahrlehrerschaft. Ich bin sicher, dass unsere Branche eher gestärkt als geschwächt aus dem Digitalisierungsprozess hervorgehen wird.
Gut ist aus meiner Sicht, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates der Druck aus der teilweise unschönen Diskussion zu diesem häufig sehr kontrovers diskutierten Thema herausgenommen wird. Nun muss möglichst schnell die Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen. Ich bin sicher, dass unsere Expertise in der Expertenkommission gehört und eingebunden wird.
Der Zeitpunkt wann die Änderungsverordnung in Kraft tritt steht noch nicht fest. Ich werde Sie frühzeitig informieren.
Mit einem Zitat aus der Rede der parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert möchte ich diesen kurzen Bericht zur heutigen Bundesratssitzung beenden:
Digitalisiert ist das neue Normal, das gilt auch beim Lernen.

Ihr Frank Dreier

 

Pressemitteilung | 10.02.2022 11:02

Fahrschulbranche in Sorge: Theorieunterricht braucht Präsenzstunden!
Expertenrat warnt vor erhöhter Unfallquote in den nächsten Jahren

Wir veröffentlichen die Pressemitteilung von BVF, DFA und MOVING

Berlin, 04. Februar 2022: Am 11. Februar entscheidet der Bundesrat über die 15. Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Verkehrsausschuss hat ihm dazu eine Empfehlung abgegeben, dass eine Möglichkeit geschaffen werden solle, den Theorieunterricht in den Fahrschulen auch als Distanzunterricht durchführen zu können. Damit soll der digitale Distanzunterricht als Alternative zum Präsenzunterricht grundsätzlich in die Gesetzgebung aufgenommen und nicht mehr nur eingeschränkt zugelassen werden. Die Möglichkeit, den Theorieunterricht in der Fahrschule als Distanzunterricht durchzuführen, stößt auf heftigen Widerstand bei vielen Branchenexperten. Diese haben daher einen Expertenrat gegründet, der rund 80 Prozent der Fahrschulen in Deutschland repräsentiert. Er warnt jetzt ausdrücklich davor, dass eine wohlmögliche Abschaffung des Präsenzunterrichtes der Qualität der Fahrausbildung sowie der Verkehrssicherheit massiv schaden würde.

Laut Expertenrat, bestehend aus verschiedenen Interessenvertretungen, Fahrlehrerverbänden und Wirtschaftsunternehmen der Branche, sei es nicht auszuschließen, dass durch den Wegfall des Präsenzunterrichts die Unfallquote auf deutschen Straßen zukünftig steigen werde. „Die Erfahrungen aus dem Lockdown haben gezeigt, dass sich die Fahrschüler:innen während des Distanzunterrichts kaum in Diskussionen zur Verkehrssicherheit einbringen, häufig abgelenkt sind und eher passiv am Unterricht teilnehmen. Das wiederum hat große Auswirkungen auf den Lerneffekt und auf die Einstellungen zur Verkehrssicherheit“, so Jürgen Kopp, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V..

OFSA-II Studie zur Optimierung der Fahrausbildung wird vom Expertenrat weiterentwickelt

Der Expertenrat wird bis April die Ergebnisse einer jüngst veröffentlichten OFSA-II Studie1, die die sinnvollen Möglichkeiten der Digitalisierung des Fahrschulunterrichts erörtert und wissenschaftlich abgesichert hat, weiterentwickeln. Dafür wird der Expertenrat repräsentative Daten aus deutschen Fahrschulen hinzuziehen und auswerten. Das OFSA-II Modell, das bereits auf dem 8. Deutschen Fahrlehrerkongress im November 2021 große Zustimmung innerhalb der Fahrlehrerschaft sowie bei Expert:innen gefunden hat, bewertet das digitale selbstständige Lernen als wichtige Ergänzung zur Vor- und Nachbereitung des Theorieunterrichts. E-Learning sei laut OFSA-II jedoch nicht dafür geeignet, den Präsenzunterricht komplett zu ersetzen.

Die Ergebnisse sollen dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden, um damit Einfluss auf die geplanten Änderungen in der Gesetzgebung zu nehmen.

„Wir setzen Unfallrückgänge bei jungen Fahrer:innen leichtsinnig auf’s Spiel“

„Wir können aus den Erfahrungen des Distanzunterrichts im Lockdown ganz und gar nicht bestätigen, dass der digitale Distanzunterricht dieselbe Ausbildungsqualität bietet wie der Präsenzunterricht, der einen entscheidenden Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat. In den vergangenen Jahren haben wir eine sehr positive Entwicklung bei den 18-24-jährigen Fahrer:innen verzeichnet. Laut Statistik wurden Unfälle mit Personenschäden um 13 Prozent und mit getöteten Fahrer:innen in der Altersklasse sogar um 23 Prozent reduziert. Diese Entwicklung setzen wir mit einer Abschaffung des Präsenzunterrichts leichtsinnig aufs Spiel“, warnt Jörg-Michael Satz, Präsident der MOVING e.V.

Erfahrungen aus dem Lockdown: Massive Lerndefizite und Passivität

Der Expertenrat prognostiziert durch den Wegfall eines verpflichtenden Theorie-Präsenzunterrichts massive Lerndefizite, vor allem bei leistungsschwachen Schüler:innen. „Ein reiner Online Theorieunterricht kann niemals die Ausbildungsqualität bieten wie es im Präsenzunterricht möglich ist. Bei 25 digitalen Teilnehmer:innen, die alle auf einem Bildschirm abgebildet sind, ist es nahezu unmöglich, die Körpersprache und die Reaktionen aller Fahrschüler:innen zu erfassen und darauf zu reagieren“, kritisiert auch Gerhard von Bressendorf, Präsident der DEUTSCHEN FAHRLEHRER-AKADEMIE e.V..

„Während des Lockdowns haben wir auch beobachtet, dass viele Fahrschüler:innen durch den reinen Distanzunterricht im Durchschnitt bis zu fünf zusätzliche Fahr-Praxisstunden nehmen mussten. Das wiederum führt zu einer Verteuerung um bis zu 10 Prozent des Führerscheins. Denn der Theorieunterricht bereitet in großem Maße auf die Praxisausbildung vor. Die Beobachtungen aus dem Lockdown lassen darauf schließen, dass der digitale Distanzunterricht diese Vorbereitung nicht mit derselben Qualität leisten kann wie der Präsenzunterricht“, so Jürgen Kopp. „Durch den reinen digitalen Distanzunterricht erschweren wir zudem Migrant:innen den Zugang zum Führerschein, dabei ist dieser eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zu vielen Engpassberufen2, wie in der Gesundheits- Kranken- und Altenpflege oder in verschiedenen handwerklichen Berufen“, gibt Kopp zusätzlich zu bedenken.

Neurophysiologische Studie belegt: Aufmerksamkeit lässt im Distanzunterricht schneller nach

Die Beobachtungen des Expertenrats wurden auch durch eine neurophysiologische BrainSigns Studie3 zur kognitiven Aufmerksamkeit im Präsenz- und Fernunterricht bestätigt, die von Fabio Babiloni, Professor für industrielle Neurowissenschaften und Neuromarketing an der Universität Rom "La Sapienza“, durchgeführt wurde. Sie belegt, dass Didaktik im Klassenzimmer und im Fernunterricht unterschiedlich erlebt werden. Wie sich herausstellte, war das Engagement der Proband:innen in beiden Situationen anfänglich ähnlich, jedoch lies die Aufmerksamkeit bei den Teilnehmer:innen im Distanzunterricht bereits nach 20 Minuten nach. Zudem machten die Schüler:innen im Distanzunterricht mehr Fehler bei der
Beantwortung der Fragen über die aus der Ferne gelernte Themen.

Diese Pressemitteilung wurde von Jürgen Kopp (Vorsitzender BVF), Gerhard v. Bressensdorf (Präsident DFA) und Jörg-Michael Satz (Präsident Moving) unterzeichnet.


 

Pressemitteilung | 02.02.2022 18:00

Laute Rufe nach Online-Unterricht von kleinen Fahrschulverbänden
Unsere Sicht der Dinge.

Pressemitteilung

2.Februar 2022 - 18:00 Uhr

Die neue Bundesregierung „will mehr digitale Elemente im Führerscheinunterricht ermöglichen“ – so steht es im Koalitionsvertrag.

Was sich genau hinter diesen digitalen Elementen verbirgt, wird im Koalitionsvertrag nicht näher beschrieben.

In der Pressemitteilung 001/2022 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr lautet die Überschrift „Mehr Online-Unterricht in Fahrschulen“.
Diese Überschrift bezieht sich auf Änderungen in der Fahrschüler - Ausbildungsordnung. Wenn der Bundesrat diese Verordnung so verabschiedet, gibt es für den digitalen Theorie-Unterricht bundeseinheitliche Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich wird der theoretische Unterricht in der Fahrschule auch in Zukunft in gewohnter Präsenzform stattfinden. In begründeten Ausnahmesituationen (wie z.B. einer Pandemie) kann der Unterricht in digitaler Form stattfinden. Dabei ist der Unterricht synchron durchzuführen. Es nehmen also alle Teilnehmer zeitgleich am Unterricht teil. Die Teilnehmerzahl darf dabei 25 Personen nicht überschreiten.

Aus Sicht des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer e.V. ist diese Regelung eine logische Schlussfolgerung aus den Erfahrungen, die in den letzten zwei Pandemiejahren gesammelt wurden.
Der digitale Fernunterricht ermöglicht FahrerlaubnisbewerberInnen ihren Führerschein zu erlangen und gleichzeitig wird dem Gesundheitsschutz Rechnung getragen.

Es gibt Experten, die in dem digitalen Fernunterricht keinen gleichwertigen Ersatz für den klassischen Präsenzunterricht sehen. Weder in der Schule noch in der Fahrschule.

Andere Experten versuchen in einer Untersuchung zu erforschen, ob der digitale Fernunterricht in der Fahrschule gegenüber dem Präsenzunterricht von gleicher oder gar höherer Qualität und Effizienz ist. Eine solche Untersuchung wird von Prof. Dr. R. Brünken der Universität des Saarlandes durchgeführt.

Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschlands e.V. (VIFD) hat diese Untersuchung beauftragt. Der VIFD versteht sich Arbeitgeberverband. Er vertritt bisher nur wenige Mitglieder. So ist es auf der Homepage zu lesen. Die 123Fahrschule ist eines der wenigen Mitglied des VIFD.
Der Geschäftsführer der 123Fahrschule hat in mehreren Veröffentlichungen zum Ausdruck gebracht, dass sein Ziel die Transformation der Fahrschulbranche ist. Zudem möchte die123Fahrschule expandieren und der größte Fahrschulanbieter in Deutschland werden. Die Digitalisierung ist bei diesem Vorhaben ein zentrales Element. Die 123Fahrschule setzt alles daran, dass der digitale Fernunterricht in der Fahrschule auch über Pandemiezeiten hinaus dauerhaft ermöglicht wird. Diese Position vertritt auch der VIFD.

Auf der Social Media Plattform Instagram hat 123Fahrschule eine Kampagne gestartet. Mit dem Post „VETO Wir fordern Zukunft anstatt Steinzeit!“ sucht 123Fahrschule Unterstützer für eine Änderung der Fahrschüler Ausbildungsordnung. Die Worte „in begründeten Ausnahmesituationen“ der FahrschAusbO sollen gestrichen werden – die  Forderung dahinter: der digitale Fernunterricht in Fahrschulen soll dauerhaft möglich werden.

Der VIFD und 123Fahrschule begründen diesen Änderungswunsch in ihrem Schreiben an den Bundesrat mit der Studie von Prof. Dr. R. Brünken. Demnach zeige sich laut der Studie eine signifikante Verbesserung der Lernergebnisse sowie der Bestehensquoten mittels digitalen Fernunterrichtes.

Diese Schlussfolgerung ist jedoch falsch. In seinem Forschungsbericht schreibt Prof. Dr. R. Brünken u.a.:
„Insgesamt lässt sich festhalten, dass die pandemiebedingte Umstellung des theoretischen Fahrschulunterrichts auf ein rein digitales Format in den uns zur Verfügung stehenden Daten zu keinerlei nachweisbaren Verschlechterungen des Ausbildungs- und Prüfungserfolges geführt haben, vielmehr zeigen sich in der Tendenz eher positive Effekte. Worauf diese im Einzelnen zurückzuführen sind, lässt sich auf der Basis der derzeit verfügbaren Daten nicht abschließend beurteilen und bedarf einer vertieften Untersuchung.“

Damit bringt Prof. Dr. R. Brünken zum Ausdruck, dass der digitale Fernunterricht keinen negativen Einfluss auf die Prüfergebnisse hatte. Er bringt aber vor allem sehr klar zum Ausdruck, dass die Gründe für bessere Prüfergebnisse während der Pandemie vielfältig sein können. Welchen Einfluss dabei der digitale Fernunterricht hat, geht aus der Untersuchung nicht hervor.

Dass der VIFD trotz Kenntnis des Forschungsberichts in der Öffentlichkeit argumentiert, dass der digitale Fernunterricht zu besseren Prüfergebnissen führt, ist unwissenschaftlich, irreführend und damit unredlich.

Inwieweit ein Einfluss auf den Ausbildungserfolg gegeben ist, kann von dieser Studie noch nicht erfasst worden sein. Ausbildungserfolg ist für den Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. dann gegeben, wenn sich Fahranfänger sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst im Straßenverkehr bewegen. Für uns geht der Ausbildungserfolg weit über den Prüfungserfolg hinaus.

Im gleichen Forschungsbericht formuliert Prof. Dr. R. Brünken folgendes: „… vielmehr besteht die berechtigte Hoffnung, dass mit digitalen Formaten positive Entwicklungschancen verbunden sein können.“
Mit digitalen Formaten ist in dem Forschungsbericht der digitale Fernunterricht gemeint.

Die Forderung von 123Fahrschule, den digitalen Fernunterricht dauerhaft in die Fahrschulbranche zu implementieren, darf sich nach unserer Auffassung nicht auf einer Hoffnung begründen.

Aus Sicht des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer e.V. muss die Wissenschaft eine valide Aussage zur Qualität und Effizienz des digitalen Fernunterrichts in Fahrschulen treffen. Wenn diese validen Aussagen zum Ergebnis haben, dass der digitale Fernunterricht in Fahrschulen die gleiche Qualität und Effizienz aufweist wie der Präsenzunterricht, wird der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. der dauerhaften Einführung des digitalen Fernunterrichts nicht widersprechen.

Der VIFD führt weiter an, dass über die dauerhafte Einführung von digitalem Fernunterricht neue MitarbeiterInnen gewonnen würden.

Im Gegensatz zum VIFD sieht der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. in der dauerhaften Einführung des digitalen Fernunterrichts keine Vorteile in der Generierung neuer MitarbeiterInnen. Für FahrlehrerInnen ergeben sich durch den digitalen Fernunterricht keine zeitlichen Entlastungen.
Die dauerhafte Einführung des digitalen Fernunterrichts macht den Beruf weder attraktiver noch wird der Fahrlehrermangel gemildert.

Der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. unterstützt jedoch die Aussagen im Koalitionsvertrag ausdrücklich, die digitalen Elemente der Führerscheinausbildung auszubauen.
Digitale Elemente unterstützen die FahrerlaubnisbewerberInnen auf ihrem Weg zum Führerschein.
Digitale Elemente in der Führerscheinausbildung können die Attraktivität der Führerscheinausbildung für FahrschülerInnen steigern.

Digital sind die meisten Fahrschulen schon heute deutlich besser aufgestellt als öffentliche Schulen und vergleichbare Bildungsträger. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass Fahrschulen Innovationen gegenüber sehr aufgeschlossen sind - Fahrschulen sind in Deutschland als Innovationstreiber bekannt.

Der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. ist Mitglied der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF). Die BVF ist der mitgliederstärkste Fahrschulverband. Der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. unterstützt die Arbeit eines Arbeitskreises der BVF. Dieser Arbeitskreis erarbeitet Unterrichtskonzepte für den theoretischen Fahrschulunterricht.

In diesen Unterrichtskonzepten finden sich viele digitale Elemente wieder. Im Gegensatz zu anderen Fahrschulverbänden ist für uns der konzeptionell abgestimmte Theorie Unterricht der Schlüssel zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltfreundlichen Fahrer. Digitale Elemente sollten aus unserer Sicht den Theorieunterricht unterstützen; Fahrschüler können diese Elemente nutzen, um sich auf den Präsenzunterricht vorzubereiten, und diesen auch nachbereiten.

Der Präsenzunterricht bleibt für uns ein zentrales Element, um die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, die ein sicherer, verantwortungsvoller und umweltbewusster Verkehrsteilnehmer benötigt.

Wer den Präsenzunterricht als steinzeitlich bezeichnet, so wie 123Fahrschulen. Wer den digitalen Fernunterricht als Zukunft und Heilsbringer für FahrschülerInnen, den Fahrlehrernachwuchs und die Güterbranche bezeichnet, so wie der VIFD. Der droht Gefahr zu laufen die Hauptfunktion und Hauptaufgabenstellung der Fahrschulen und FahrlehrerInnen aus den Augen zu verlieren. Nämlich die Heranführung von Fahrerlaubnis BewerberInnen, egal welcher Fahrerlaubnisklasse, zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten VerkehrsteilnehmerInnen.

Der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. hat die Gesamtheit der Herausforderungen für die Fahrschulbranche im Blick. Die Digitalisierung. Die Verkehrssicherheit. Den Nachwuchsmangel. Den Klimawandel. Und anderes mehr.

Wir stellen uns diesen Aufgaben und suchen nach Lösungen. Dabei wird die Digitalisierung eine große Hilfe sein.

Im Mittelpunkt steht für uns dabei immer der Mensch. Dieser war, ist und bleibt ein soziales Wesen.

Der Straßenverkehr ist ein sozialer Raum. Wer sich auf die Suche nach dem erwünschten sozialen Miteinander im Straßenverkehr macht, wird diesen im sozialen Austausch mit anderen präsenten Personen am ehesten finden und verinnerlichen.

Dieser Position bleiben wir treu – so lange, bis eine wissenschaftliche Untersuchung zu anderen validen Ergebnissen führt, die in der Wissenschaft breite Anerkennung finden.

 

Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.

Pressemitteilung | 17.01.2022 18:00

Aktuelle Regelungen für Fahrschulen / Fahrlehrer

17.01.2021 - 14:25 Uhr

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

mit dem heutigen Tag gilt eine neue Corona Schutzverordnung. Für Fahrschulen ergaben sich keine Änderungen.

Lesen Sie im Folgenden, die für Sie wichtigsten Regelungen:

Müssen Fahrschüler während des Theorie Unterrichts eine Maske tragen?
In § 2 CoSchuV Absatz 1 Nummer 15 ist geregelt, dass bei der Wahrnehmung von Bildungsangeboten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen ist.
Der Satz „bis zur Einnahme des Sitzplatzes“ wurde gestrichen.
Fazit: Alle Fahrschüler müssen im Theorie Unterricht eine Maske tragen.

Müssen Fahrlehrer während des Theorie Unterrichts eine Maske tragen?
Nicht zwingend, wenn ein Hygienekonzept für die unterrichtenden Fahrlehrer neben den einzuhaltenden Abständen und dem regelmäßigen Luftaustausch, Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske vorsieht.
Fazit: Wenn der Fahrlehrer im Theorie Unterricht ohne Maske unterrichten möchte, muss ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegen.

Müssen Fahrlehrer während der Fahrstunden eine Maske tragen?
Ja.

Unterliegt der theoretische Unterricht der 3 G Regelung?
Ja.

Unterliegen die Fahrstunden der 3 G Regelung?
Ja

Welche Nachweise werden bei der 3 G Regelung akzeptiert?

  1. Impfnachweis
  2. Genesenennachweis
  3. Schnelltest (max. 24 Stunden zurückliegend)
  4. PCR Test (max. 48 Stunden zurückliegend)
  5. Testheft der Schulen mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkraft

Bei persönlich nicht bekannten Personen ist zusätzlich ein amtliches Ausweispapier im Original vorzulegen.

Muss die Überprüfung der 3 G Nachweise dokumentiert werden?
Ja. Die Dokumentation der mindestens stichprobenartigen Überprüfung der Negativnachweise unterliegt
keiner bestimmten Form. Es muss nachvollziehbar sein, dass Kontrollen durchgeführt wurden.

Wird die 3 G Regelung bei theoretischen und praktischen Prüfungen angewendet?
Ja.

Ihr Frank Dreier