Aktuelles | 01.09.2023 15:30

Start für vollelektronische Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

folgende Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr erreichte uns heute:

Klicken Sie auf folgenden Link, um auf die Seite des BMDV zu gelangen und Näheres zu dem Thema zu erfahren.

BMDV - i-Kfz: Digital zulassen und sofort losfahren (bund.de)

Kommen Sie gut an Ihr Ziel.

Ihr Frank Dreier

 


 

Aktuelles | 28.06.2023 14:49

ver.di Streik - eventuell auch Fahrerlaubnisprüfungen betroffen

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

heute Mittag hat uns Herr Herrmann vom TÜV darüber informiert, dass die angekündigten Streiks von ver.di auch die Fahrerlaubnisprüfungen in Hessen betreffen können.

Herr Herrmann schrieb uns dazu folgende E-Mail, die ich Ihnen gerne weiterleiten möchte:

Sehr geehrte Fahrlehrer/innen, Sehr geehrte Fahrschulen, Sehr geehrte Fahrerlaubnisbewerber/-innen,

wie wir soeben von der Gewerkschaft VER.DI erfahren haben, ist mit erneuten Streiks auch von einzelnen Mitarbeitern des TÜV Hessen ab 29.06.2023 bis 04.07.2023 zu rechnen. Wir bedauern das sehr und versuchen alles um Sie nicht damit zu belasten. Leider lässt das Streikrecht nicht absehen, wer wann und wo streikt. So kann es bei einer zeitlichen und örtlichen Ansammlung von Streikenden dazu führen, dass wir auch zugesagte Prüftermine nicht einhalten können. Wo immer möglich, versuchen wir Sie frühzeitig zu informieren und ggf. auch einen Ausweichtermin anzubieten. Wir bitten diese Umstände zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dipl.Ing.(FH) Uwe Herrmann

 


 

Aktuelles | 17.05.2023 07:45

Erster Hessischer Fahrlehrertag - ein voller Erfolg

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Am 13. Mai kamen mehr als 170 Fahrlehrerinnen, Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und Fahrlehreranwärter zum ersten Hessischen Fahrlehrertag. „Eingeladen waren neben unseren Mitgliedern auch alle Nichtmitglieder und Anwärter_innen. Damit haben wir ein neues Format ins Leben gerufen. Wir wollten einen großen Besucherkreis, was uns nach der ersten Auswertung auch gelungen ist.“ sagte Frank Dreier.

Neben einer großen Ausstellung wurden den Besucher_innen verschiedene Keynotes angeboten. Am Morgen sprachen Frau Happe vom Ministerium und Uwe Herrmann vom TÜV Hessen zu aktuellen Themen.
Von 11:45 Uhr bis 12:45 Uhr wurden den Besucher_innen drei verschiedene Keynotes angeboten. Harry Bittner referierte über die zukünftige Führerscheinausbildung. In diesem Referat wurde u.a. OFSA 2 beleuchtet. Stefan Scheibert zeigte seinen Zuhörer_innen die Möglichkeiten und den Nutzen des Fahrschulmanagers. Und Rafael Schimanski moderierte die „Sternstunden“. Mit zwei Kurzreferaten zu den Themen „Persönlichkeitsführerschein - wie Sie sich mental stäken und große Ziele treffsicher erreichen“ und „Mehr Kunden und mehr Umsatz durch Marketingkooperationen“. In der langen Mittagspause konnten sich die Besucher_innen intensiv bei den zahlreichen Ausstellern Informationen und Inspirationen einholen. Von 14:15 Uhr bis 15:15 Uhr wurden wieder drei Keynotes angeboten. Harry Bittner referierte wie bereits am Vormittag über die zukünftige Führerscheinausbildung. Bei den Sternstunden wurden zwei weitere Themen geboten, die wiederum Rafael Schimanski moderierte. Diesmal lauschten die Teilnehmer_innen folgenden Themen: „Der UnternehmensWert der Zukunft: der Mensch!“ und „Du kommst hier nicht rein – Kommunikation erfolgreich gestalten!“. In der dritten Keynote wurden die Einsatzmöglichkeiten der heutigen Simulatoren im Fahrschulunterricht durch Tim Tappendorf und Thorsten Weißenberger erläutert.

Zwischen den Keynotes gab es ausreichend Pausen zum Netzwerken. Es fand ein reger Austausch unter Kolleg_innen statt. Das Hotel bot dazu viele gemütliche Ecken.

Von 16:00 Uhr bis 17:50 Uhr faszinierte Philipp Hahn die rund 170 Zuhörer_innen  mit seinem mitreißenden Vortrag über die Transformation der Automobilwirtschaft und die möglichen Auswirkungen auf unsere Branche. Philipp Hahn macht sein Publikum nicht nur nachdenklich sondern zeigte Wege auf wie unsere Branche trotz der Transformation erfolgreich bleibt. Mit Standing Ovations wurde Phillip Hahn von seinem fantastischen Publikum verabschiedet. „Das zeigt uns, dass wir genau den richtigen Speaker für den Abschluss unserer Veranstaltung gewonnen hat. Philipp Hanh war sichtlich von den hessischen Fahrlehrer_innen begeistert – er nahm mit seiner Lebenspartnerin an unserer Abendvernastaltung teil und tauschte sich mit Interessierten aus.

„Ein rundum gelungener Tag, mit tollen Vorträgen, vielen Ausstellern, mehr als 170 Teilnehmer_innen und top engagierten Vorstandsmitgliedern. Ich danke allen Beteiligten, die zu diesem gelungenen Event beigetragen haben. Besonderer Dank gilt den Ausstellern und den beiden Fahrlehrerausbildungsstätten DVPI Frankfurt und SCG Wetzlar / Kassel. Ohne deren Unterstützung wäre für uns die Ausrichtung einer solchen Veranstaltung finanziell nicht zu stemmen.“ Resümierte Frank Dreier.

Kommen Sie gut an Ihr Ziel - und beim nächsten Fahrlehrertag zu uns.

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles | 05.03.2023 12:10

1. Entwurf einer neuen EU - Führerscheinrichtlinie

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Seit dem 1. März liegt der erste Entwurf der EU Kommission zu einer neuen Führerscheinrichtlinie vor.

In den letzten Wochen wurde viel darüber spekuliert, was sich alles ändern könnte. Teilweise konnten Sie lesen, dass sich noch in diesem Jahr einiges ändern könnte.

Viele dieser Spekulationen müssen die Verfasser nun revidieren. Die wesentlichen Vorschläge der Kommission fasse ich Ihnen wie folgt zusammen.

Ich möchte jedoch  darauf hinweisen, dass es sich um einen ersten Entwurf bzw. Vorschlag  handelt. Was davon tatsächlich in nationales Recht umgesetzt wird und wann dies geschieht, lässt sich noch immer nicht endgültig sagen. Sehr sicher dürfen Sie sich sein, dass die Änderungen nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten.

 

  1. Die Klasse B bleibt nach wie vor generell auf 3500 kg zG begrenzt. Lediglich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben dürfen mit der Klasse B bis zu einer zG von 4250 kg gefahren werden, wenn der Fahrer den Führerschein der Klasse B länger als 2 Jahre besitzt. Unter alternativen Kraftstoffen sind folgende zu verstehen:
    a) Strom in allen Arten von Elektrofahrzeugen,
    b) Wasserstoff,
    c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erd[1]gas — CNG) und flüssig (Flüssigerdgas — LNG),
    d) Flüssiggas (LPG);
    e) mechanische Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme
  2. B 17 soll auch in den anderen EU – Mitgliedstaaten anerkannt werden
  3. Es soll europaweit eine Probezeit von 2 Jahren für Fahranfänger eingeführt werden
  4. Die Klasse C soll bereits mit 17 Jahren erworben werden können. Dazu soll ein begleitetes Fahren ab 17 für Inhaber der Klasse C eingeführt werden.
  5. Es soll ein digitaler Führerschein eingeführt werden
  6. Bürger aus den EU-Mitgliedstatten sollen die Möglichkeit erhalten den Führerschein in dem Land zu erwerben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Dies soll jedoch nur möglich sein, wenn der EU Mitgliedsstaat in dem sie wohnen, keine Prüfungen in deren Sprache oder mit Dolmetscher anbieten.
    Ansonsten soll die Wohnortregelung wie bisher unberührt bleiben.
  7. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, so soll dieser Entzug in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein.

Sobald wir weitere Informationen zur neuen EU – Führerscheinrichtlinie erhalten, werden wir Sie informieren

Kommen Sie gut an Ihr Ziel


 

Aktuelles | 01.08.2022 09:29

SYMPOSIUM AM 12. UND 13. OKTOBER 2022 IN DORTMUND

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

sehen wir uns in Dortmund? Ich würde mich freuen.

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles | 19.07.2022 10:56

Neue Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen veröffentlicht

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Seit dem 1. Juni diesen Jahres werden in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung bestimmte Fahrerassistenzsystem geprüft.
Wir haben darüber in der Vergangenheit ausführlich informiert.
Nach meinem Kenntnisstand verlief und verläuft diese "neue" Form der praktischen Prüfung unkompliziert.

Nun hat die argetp21 die aktualisierten Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen veröffentlicht.
Diese Anwenderhinweise sind in erster Linie für die Fahrerlaubnisprüfer: innen von TÜV und DEKRA geschrieben.
Selbstverständlich geben diese Anwenderhinweise auch nützliche Hinweise für Fahrlehrer: innen.
Die Anwenderhinweise sind auf dem AS-Portal des TÜV Hessen veröffentlicht und zum Download freigegeben.
Wenn Sie keinen direkten Zugriff auf dieses Portal haben, können Sie sich die Hinweise über unseren Mitgliederbereich herunterladen oder
auf der Fahrerlaubnis-Homepage der argetp21 unter Publikationen: Fahrerlaubnis - TUEV - DEKRA /¦\

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles | 20.06.2022 10:53

Neu gestaltete Homepage von bf17.de

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat seine Homepage zum begleiteten Fahren mit 17 neu gestaltet.
Ein Blick auf diese Seite lohnt sich für Fahrlehrer:innen, Fahrschüler:innen und Begleitpersonen.

BF17.de

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles | 16.05.2022 12:37

Ab 1.6.2022 werden neue Ausbildungsnachweise benötigt

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Am 1.6.2022 tritt die 15. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit diesem Datum wird es weitreichende Veränderungen u.a. in der fahrpraktischen Fahrerlaubnisprüfung geben. Darüber hinaus gibt es einen neuen Ausbildungsnachweis und eine neue Form der Bestätigung über den Abschluss der Ausbildung. Wir haben Ihnen ein Muster für die Bestätigung ...

Weiterlesen

Aktuelles | 22.03.2022 09:18

Aktuelle Regelungen für Fahrschulen / Fahrlehrer

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

Sie konnten es in den letzten Tagen in den unterschiedlichen Nachrichtenformaten verfolgen, dass der Bund und die Länder äußerst konträre Sichtweisen zu den Corona Regelungen vertreten.

Hessen macht von der Möglichkeit Gebrauch, die bisherigen Regelungen in der hessischen Corona Schutzverordnung weitestgehend unverändert zu lassen.

Somit ändert sich für uns Fahrschulen bis zum 2. April nichts. Es bleibt bei der Masken Pflicht im Theorie- und Praxis Unterricht, sowie bei der 3 G Regelung.

In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergeben sich ebenfalls Änderungen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber insbesondere prüfen, ob er weiterhin Testangebote unterbreitet (1 mal wöchentlich), Homeoffice anbietet und/oder Masken bereitstellt. Nach meinem Verständnis dürfte dies auf Fahrschulen zutreffen.

Sollte ich dazu in den nächsten Tagen anderslautende Informationen erhalten, werde ich Sie umgehend informieren.

Ihr Frank Dreier


 

Aktuelles, Gesetze | 11.02.2022 21:18

Bundesrat beschließt Beibehaltung des Online Unterrichts

Der Bundesrat hat heute beschlossen, der 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zuzustimmen.
Was bedeutet das für uns Fahrschulen?
Der § 4 (1b) der FahrschAusbO lautet nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung wie folgt:
Der theoretische Unterricht setzt die physische Präsenz der Fahrschüler voraus. Ist Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Unterricht mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden auch in digitaler Form stattfinden.
Damit herrscht Rechtssicherheit.
Aus meiner Sicht noch wichtiger, es herrschen gleiche Rahmenbedingungen für den Online Unterricht in allen Bundesländern.
Dieser Absatz bedeutet aber auch, dass mit dem Ende der Pandemie der Online Unterricht nicht mehr durchgeführt werden darf. Es sei denn die Verordnung wird bis dahin nochmals verändert.
Unser hessischer Staatsminister Tarek Al-Wazir sagte heute in seiner Rede im Bundesrat u.a., dass in den letzten zwei Jahren gute Erfahrungen mit dem Online Unterricht in Fahrschulen gesammelt wurden.
Das spricht für die Qualität der Fahrlehrer. Gleichwohl sagte er in seiner Rede auch, dass der Online Unterricht gleiche Qualitätskriterien erfüllen muss wie der Präsenzunterricht.
Dazu soll eine Bund – Länder Expertenkommission gute Regelungen für die Digitalisierung der Fahrschülerausbildung finden. In dieser Expertenkommission „muss darüber diskutiert werden, wie die Qualität der Fahrschülerausbildung hochgehalten werden kann und darüber hinaus noch verbessert werden kann“ so der Minister. Denn die Unfallzahl der Fahranfänger sei immer noch deutlich zu hoch. Diese müsse nach Aussage von Tarek Al-Wazir durch guten Fahrschulunterricht egal ob als Onlineformat oder in Präsenzform deutlich gesenkt werden.
Aus dieser Rede war für mich zu entnehmen, dass die Politik weiterhin auf eine gute Fahrschulausbildung setzt, die von qualifizierten Fahrlehrern in Theorie und Praxis durchgeführt wird.                                          
Wenn diesen Worten entsprechende Taten folgen, dann muss einem nicht Bange sein, dass der Theorie Unterricht „wegdigitalisiert“ wird.
Auch die nachfolgenden Redner von Herrn Al-Wazir haben die Bedeutung des guten Fahrschulunterrichts herausgestellt. Es ließ aber auch kein Redner einen Zweifel daran, dass der digitale Unterricht – wie immer er auch nach den Ergebnissen der Expertenkommission aussehen mag – bleiben wird.
Alle Redner waren sich einig darin, dass der Fahrschulunterricht modernisiert – digitalisiert und verbessert werden muss.
Diese drei Vorhaben gehen nur mit einer professionellen Fahrlehrerschaft. Ich bin sicher, dass unsere Branche eher gestärkt als geschwächt aus dem Digitalisierungsprozess hervorgehen wird.
Gut ist aus meiner Sicht, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates der Druck aus der teilweise unschönen Diskussion zu diesem häufig sehr kontrovers diskutierten Thema herausgenommen wird. Nun muss möglichst schnell die Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen. Ich bin sicher, dass unsere Expertise in der Expertenkommission gehört und eingebunden wird.
Der Zeitpunkt wann die Änderungsverordnung in Kraft tritt steht noch nicht fest. Ich werde Sie frühzeitig informieren.
Mit einem Zitat aus der Rede der parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert möchte ich diesen kurzen Bericht zur heutigen Bundesratssitzung beenden:
Digitalisiert ist das neue Normal, das gilt auch beim Lernen.

Ihr Frank Dreier