Aktuelles | 25.11.2025 21:07

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.

Zur freien Weitergabe: Wichtige Information zur aktuellen Diskussion über "einfachere Prüfungen" und "günstigere Führerscheine" ab 2026

So schnell werden Führerscheinkosten nicht sinken - wenn überhaupt

Durch die Veröffentlichungen des Bundesverkehrsministeriums im letzten Monat und den anschließenden Medienberichten, ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass der Führerscheinerwerb bereits ab 2026 günstiger und die Prüfungen einfacher werden sollen. Diese Ankündigungen haben bei Fahrschülerinnen und Fahrschülern, die bereits ihre Ausbildungen begonnen haben oder in Kürze planen sie zu beginnen, zu viel Unsicherheit geführt. Einige möchten ihre Ausbildung verschieben, unterbrechen oder erst im nächsten Jahr beginnen.

 

Wir möchten daher sachlich und transparent darüber informieren, wie der tatsächliche Sachstand heute ist:

  1. Es gibt aktuell keinen beschlossenen Gesetzesrahmen
    Bislang existieren nur politische Bekundungen und ein sogenanntes „Eckpunktepapier“, aber nicht einmal ein beschlossener Gesetzesentwurf.
  2. Neu gebildete Arbeitskreise beginnen ihre Arbeit gerade erst
    Die zuständigen Facharbeitsgruppen wurden neu eingerichtet. Die Eckpunkte werden jetzt diskutiert und bis Ergebnisse vorliegen, kann es mehrere Monate dauern.
  3. Frühester nächster Schritt: Verkehrsministerkonferenz März 2026
    Bis zu dieser Konferenz der Landesminister soll ein Vorschlag erarbeitet werden. Selbst bei vollständiger Einigkeit folgen noch einige weitere notwendige Schritte.
  4. Ein Inkrafttreten ist noch nicht absehbar
    Angestrebt wird nach dieser Konferenz die Veröffentlichung eines konkreten Gesetzesentwurfs, der dann aber noch die vorgeschriebenen parlamentarischen Hürden nehmen muss. Bisher konnte auch noch niemand der Verantwortlichen die Frage beantworten, um wieviel der Führerschein tatsächlich günstiger wird oder werden soll.
  5. Wichtige Hinweise für Fahrschülerinnen und Fahrschüler:
    Gefahr ablaufender Prüfaufträge und AnmeldungenWenn Sie Ihre Ausbildung unterbrechen oder verschieben, besteht die Gefahr, dass:
  • Ihr bestehender Prüfauftrag oder Ihr Ausbildungsvertrag abläuft,
  • Theorie- oder Praxisanmeldungen verfallen oder sogar
  • sämtliche Unterlagen neu beantragt werden müssen.

Das verursacht zusätzlichen Zeitaufwand, kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen und verzögert den Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Führerschein erhalten können.

Was bedeutet das für Ihre Ausbildung?

  • Ihre laufende Ausbildung ist sicher und unverändert gültig.
  • Ein Abwarten bringt keinerlei Vorteil, da es bis zum Sommer 2026 keine neuen Regeln geben wird.
  • Ein Abbruch oder eine Pause kann im Gegenteil zu Zeitverlust, zusätzlichen Kosten und mehr Fahrstunden führen.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre Ausbildung wie geplant fortzusetzen, um ohne unnötige Verzögerungen Ihren Führerschein zu erhalten.

 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Kopp
Vorsitzender

 

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.

Mittlerer Pfad 5

70499 Stuttgart

Telefon: +49 711 8265363-0

Telefax: +49 711 8265363-49

E-Mail: info@bvf-deutschland.de

Internet: www.fahrlehrerverbaende.de

 

Diese Veröffentlichung kann gerne von der Presse übernommen werden.

Aktuelles | 30.10.2025 12:28

Verkehrsminister P. Schnieder möchte Kosten für Führerschein senken

Führerscheinkosten senken

Verkehrsminister P. Schnieder informiert die Öffentlichkeitdarüber, was er an der Führerscheinausbildung verändern möchte, damit der Führerschein günstiger wird

 

Liebe zukünftige Fahrschüler, liebe Eltern,

am 16.10.2025 stellte Verkehrsminister P. Schnieder seine Ideen vor, wie er die Führerscheinausbildung reformieren möchte, damit die Führerscheinausbildung günstiger wird. Wir sehen in seinen Vorschlägen nur wenig Potenzial für eine Kostenreduzierung. Wir sehen in anderen Maßnahmen jedoch viel Potenzial.

Führerschein günstiger – aber wie?

Das Bundesverkehrsministerium plant Reformen zur Senkung der Führerscheinkosten. Aus Sicht des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer sind die Einsparpotenziale jedoch begrenzt:

  • Simulatoren werden in Fahrschulen bereits seit Jahren eingesetzt – die Ausbildungskosten sind dennoch gestiegen.
  • Wegfall von Präsenzpflichten im Theorieunterricht bedeutet nicht, dass Fahrschulen keine Räume mehr benötigen: Simulatoren, Anmeldung, Sozialräume und Beratung brauchen Platz.
  • Reduzierung der Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht) birgt Risiken: Gerade bei diesen Fahrten verunglücken Fahranfänger überdurchschnittlich häufig. Verantwortungsvolle Fahrlehrer stellen ihre Schüler nur dann zur Prüfung vor, wenn sie auch diese Fahraufgaben sicher beherrschen.

Echte Einsparungen sind möglich – durch gute Vorbereitung:

  • Frühzeitig bewusst am Straßenverkehr teilnehmen, z. B. Eltern beim Fahren beobachten.
  • Vor Ausbildungsbeginn mit dem Thema Autofahren beschäftigen: tanken, Motorhaube öffnen, Licht und Assistenzsysteme u.a.m. verstehen.
  • Mentales Training zu Hause: Handlungsabläufe aus der Fahrstunde gedanklich durchgehen.
  • Simulatoren und Lern-Apps intensiv nutzen – nicht nur auswendig lernen.
  • Fahrschule bewusst auswählen und frühzeitig einen Ausbildungsplan erstellen.
  • Regelmäßige Lernkontrollen und strukturierte Ausbildung helfen, die Ausbildung in 4–6 Monaten erfolgreich abzuschließen.

Das größte Einsparpotenzial liegt bei Ihnen, liebe Fahrschüler und Fahrschülerinnen:

  1. Suchen Sie sich Ihre Fahrschule bewusst aus
  2. Priorisieren Sie Ihre Führerscheinausbildung: bereiten Sie sich gut vor und bleiben Sie "am Ball"

Damit können Sie viel Geld sparen.

Aktuelles | 06.04.2025 21:14

Verkehrsministerkonferenz April 2025

Verkehrsministerkonferenz April 2025: Führerscheinkosten müssen gesenkt werden

 

Liebe Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Hessen, liebe Leser unserer News

am 2. und 3. April tagte die Verkehrsministerkonferenz in Nürnberg. Ein für uns zentrales Thema auf der Tagesordnung war die Reform der Fahrschulausbildung. Die Verkehrsminister haben sich darauf verständigt, dass die Führerscheinkosten gesenkt werden müssen. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, sieht man in der Reduzierung der Anzahl der Fragen in der theoretischen Prüfung. Dadurch erhofft man sich, dass die Bestehensquote steigt und somit die Kosten gesenkt werden können.

Die VMK sieht die stetig steigenden Kosten für den Erwerb eines Führerscheins als Hemmnis für die individuelle Mobilität und fordert den Bund auf, effektive Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten umzusetzen. Ob die Suche nach weiteren Einsparmöglichkeiten dazu führen könnte, dass die angedachte Reform der Fahrschülerausbildung nochmals überdacht und geändert wird, lässt sich nicht seriös beantworten. Die noch nicht abgeschlossene Regierungsbildung wird den vorgesehenen Zeitplan der Implementierung der Reform der Fahrausbildung jedoch sicherlich weiter verschieben.


 

Aktuelles | 06.03.2025 20:19

Pressemitteilung des Landesverbands der Hessischen Fahrlehrer e.V.

Hohe Nichtbestehensquote bei der theoretischen Führerscheinprüfung: Ursachen und Maßnahmen

In den letzten Wochen wurde in der Medienlandschaft vermehrt über die hohe Nichtbestehensquote der Fahrschüler in der theoretischen Führerscheinprüfung berichtet. Wir als Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. nehmen diese Berichte sehr ernst und möchten die Öffentlichkeit über unsere Sichtweise und Maßnahmen informieren.
Unser Ziel ist es, durch gezielte Konzepte und eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten einen positiven Beitrag zu leisten. Wir sind überzeugt, dass unser Berufsstand sehr gute Arbeit leistet, um Fahrschüler bei den bestehenden Herausforderungen zu unterstützen. Dennoch schließen wir nicht aus, dass durch kontinuierliche Weiterbildung und den Austausch von Best Practices weitere Optimierungen möglich sind.
Es ist unbestritten, dass die Nichtbestehensquote zu hoch ist. Auch wir suchen intensiv nach den Ursachen. Diese erscheinen uns jedoch nicht monokausal, sondern vielmehr vielschichtig. Jedes Jahr, nach der Veröffentlichung der Nichtbestehensquoten durch den TÜV Verband, findet dieses Thema ein hohes Echo in der Medienlandschaft. Dies zeigt, wie wichtig und relevant das Thema ist.
Wir möchten betonen, dass wir uns nicht an wilden Spekulationen und Schuldzuweisungen beteiligen werden. Es ist nicht zielführend, in der Öffentlichkeit darüber zu spekulieren, wer für die hohen Nichtbestehensquoten verantwortlich ist. Stattdessen konzentrieren wir uns darauf, unserem Teil der Verantwortung gerecht zu werden und eine professionelle Ausbildung durchzuführen.


 

Aktuelles | 07.07.2024 21:33

Neue Prüfungsfragen der IHK für beschleunigte Grundqualifikationen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die DIHK hat uns informiert, dass seit dem 1. Januar 2024 in der beschleunigten Grundqualifikation nur noch geschlossene Fragen gestellt werden.
Der aktualisierte Fragenfundus, der von der DIHK veröffentlicht wurde, steht Ihnen im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei den Prüfungen zur Grundqualifikation alles beim Alten bleibt.

Das bedeutet, dass Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkten Antworten und Erörterungen von Praxissituationen weiterhin Bestandteil der schriftlichen Prüfung sind.

 

Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


 

Aktuelles | 02.04.2024 12:08

Ralf Krause bleibt stellvertretender Vorsitzender

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer vom 19. März 2024 wurde Ralf Krause (rechts im Bild) zum 2. Stellvertretenden Vorsitzenden einstimmig wiedergewählt.
Damit wird der Vorstand in bewährter Zusammensetzung seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Einen ausführlichen Bericht zur Mitgliederversammlung können Sie dem nächsten Rundschreiben entnehmen.


 

Aktuelles | 04.03.2024 19:56

Cannabis-Legalisierung: Keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit

Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Nach dem am Freitag, 23. Februar, mehrheitlich angenommen Gesetz der Ampel-Koalition soll der Besitz und Anbau der Droge zum1. April 2024 für Volljährige mit Vorgaben legal werden. Dabei wurde auch über eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hinsichtlich des Konsums von Cannabis und das Fahren eines Kraftfahrzeuges abgestimmt.

Für die BVF steht fest, dass die teilweise Legalisierung des Cannabis-Erwerbs und -Besitzes losgelöst sein muss von der Verkehrsteilnahme unter Drogen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren. Denn mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden.

Die BVF begrüßt daher den Plan der Bundesregierung, Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln. Darüber hinaus braucht es ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger:innen in der Probezeit, Gefahrguttransporte und Personenbeförderung. Wir fordern auch eine intensive Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis.

 

Jürgen Kopp
Vorsitzender

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Bessemerstr. 82
12103 Berlin

Telefon         +49 30 7 43 06 57 60
Fax               +49 30 7 43 06 57 69
E-Mail           info@bvf-deutschland.de

 


 

Aktuelles | 01.03.2024 19:06

Regionalversammlung Nord: Ulf Warlich als Regionalvorsitzender wiedergewählt

Ulf Warlich (links) und Horst Lucht

Am 1. März fand die Regionalversammlung Nord statt. Herr Dierlich vom TÜV stellte sich den Kollegen und Kolleginnen als der neue Regionalleiter vom TÜV Kassel vor.
Nach einigen informativen Worten von Herr Dierlich berichtete Herr Dreier von der geplanten Novellierung der Fahrschülerausbildung und der 4. EU Führerscheinrichtlinie.

Neben den informativen Vorträgen stand die Wahl des Regionalvorsitzenden auf der Agenda.
Ulf Warlich wurde einstimmig wiedergewählt.

Als neu gewählten Kreisvorsitzenden begrüßen wir recht herzlich Horst Lucht. Der Vorstand des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer freut sich außerordentlich, dass mit Horst Lucht ein Ansprechpartner für den Kreis Kassel gefunden wurde.

 


 

Aktuelles | 30.01.2024 12:57

Ab 31.1.2024 gelten neue Gebühren für die Fahrerlaubnisprüfung

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

Ein Vertreter des  TÜV Hessen hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass die Gebührenerhöhung für die Fahrerlaubnisprüfungen morgen in Kraft tritt.

Leider ist es so, dass die Gebührenordnung einen Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 

Darauf haben leider alle Beteiligten: TÜV, Fahrlehrerschaft und Prüflinge keinen Einfluss.

Versuchen wir (TÜV und Fahrlehrerschaft) das beste im Sinne unserer Kunden daraus zu machen.

Die neue Gebührentabelle finden Sie im AS-Portal und auf der Homepage des TÜV.

Gerne komme ich dem Wunsch  folgende Information des TÜV an Sie weiterzuleiten. Ebenfalls erhalten alle Fahrschulen eine E-Mail vom TÜV. 

Wenn Sie Kollegen treffen, geben Sie die Information bitte weiter, damit morgen und in den nächsten Tagen möglichst keine Probleme bei den Prüfungen entstehen.

Im Folgenden lesen Sie das Schreiben vom TÜV:

Sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer,

die „Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ wurde heute verkündet und tritt ab morgen 31.01.2024 in Kraft. Im Bereich Fahrerlaubniswesen werden durch die Änderung der Gebührenordnung (GebOSt) nach Inkrafttreten neue Gebührensätze festgelegt. Die Gebühren werden sowohl für die praktischen als auch die theoretischen Prüfungen angepasst. Die aktuellen Gebühren sind auf unserer Website veröffentlicht: Gebühren, Entgelte und Auslagen für Fahrerlaubnisprüfungen

Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund dessen, ab morgigem Inkrafttreten am 13.01.2024  die neue Gebührentabelle nach Anlage 1 der GebOSt gilt. Prüfungen können ab Inkrafttreten nur noch mit Gutscheinen beglichen werden, die der dann gültigen Gebührentabelle nach Anlage 1 der GebOSt entsprechen.

Gutscheine mit den entsprechenden „neuen“ Prüfungsgebühren, können heute ab 19:00 Uhr über das Gutscheinportal erworben werden.

Wir bedauern diese uns kurzfristig auferlegte Umstellung und möchten Sie bitten Ihre Fahrschüler so schnell wie möglich darüber zu informieren:

Für alle Prüfungen, die ab morgen durchgeführt werden, ist der Erwerb eines „neuen“ Gutscheins erforderlich. Alte Gutscheine können wie bisher über das Widerrufsformular (zu finden im Online-Gutscheinkauf unter Widerrufsbelehrung) zur Rückzahlung gebracht werden.

Ihr TÜV Hessen

 


 

Aktuelles | 01.09.2023 15:30

Start für vollelektronische Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

folgende Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr erreichte uns heute:

Klicken Sie auf folgenden Link, um auf die Seite des BMDV zu gelangen und Näheres zu dem Thema zu erfahren.

BMDV - i-Kfz: Digital zulassen und sofort losfahren (bund.de)

Kommen Sie gut an Ihr Ziel.

Ihr Frank Dreier