++ ein weiterer wichtiger Schritt hin zur neuen "Automatikregelung" ++
2.10.2020
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
gestern erreichte uns die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetrieben (Drucksache 579/20).
Damit ist eine weitere Hürde genommen und die sogenannte Automatikregelung nähert sich dem Ziel.
Jetzt muss die Verordnung noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Der Bundesrat berät am 7.11.2020 darüber. Wenn der Bundesrat die Verordnung an diesem Tag verabschiedet, dürfen wir davon ausgehen, dass sie am 1.1.2021 in Kraft tritt. Wir werden Sie informieren.
Die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung:
- Bewerber der Klasse B, die auf einem Automatik Fahrzeug ausgebildet und geprüft wurden, erhalten die SZ 78 (wie bisher)
- wer dennoch auf Schaltfahrzeugen fahren möchte, muss mind. 10 Fahrstunden á 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug absolvieren.
- danach muss er eine min. 15 minütige Testfahrt erfolgreich bei einem Fahrlehrer ablegen.
- daraufhin erhält der Bewerber eine Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197, mit der er auch Schaltfahrzeuge fahren darf.
- Neu ist in der aktuellen Verordnung, dass es keine Vorgaben gibt, wann die Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug erfolgen sollen.
Mit Verabschiedung der Verordnung wird auch eine Neuerung der Prüfungsfahrzeuge der Klasse A2 eingeführt. Diese Fahrzeuge benötigen dann mindestens 250 ccm.
Kommen Sie gut an Ihr Ziel!
Ihr Frank Dreier