Unser Gespräch mit Herrn Herrmann vom TÜV

22.01.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Jörg Heisch und ich waren heute zu einem Gespräch bei Herrn Herrmann vom TÜV.

Ein Schwerpunktthema war natürlich das „Bezahlsystem“. In den letzten beiden Rundmails habe ich unsere Mitglieder gebeten mir ihre Meinungen zu dem neuen Bezahlsystem mitzuteilen.
Zahlreiche Mitglieder sind diesem Aufruf gefolgt und haben sich zum Teil sehr ausführlich dazu geäußert. Ich möchte allen Mitgliedern sehr herzlich „Danke“ sagen für Ihre Rückmeldungen.
Aufgrund dieser Rückmeldungen haben wir Herrn Herrmann heute einen Brief überreicht. Ich möchte Ihnen den Wortlaut gerne mitteilen:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

im Dezember wurde den hessischen Fahrschulen mitgeteilt, dass das Erwerben von Gutscheinen für die Fahrerlaubnisprüfungen an den Kassen der TSC´s nicht mehr ermöglicht wird.

Diese Vorgehensweise sorgte in weiten Teilen der hessischen Fahrschulen für Unmut. Als Vertreter unserer Mitglieder möchten wir mit diesem Schreiben deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind.

Wir erachten es für einen unhaltbaren Zustand, dass HU Kunden an den Kassen der TSC´s ihre Gebühren für die HU entrichten dürfen, Fahrerlaubnisbewerber und deren Fahrlehrer/innen aber abgewiesen werden. Diese Ungleichbehandlung ist nicht hinnehmbar.

 

Wenn der Fahrerlaubnisbewerber während der Wartezeit auf seine Fahrerlaubnisprüfung ein Getränk oder einen kleinen Snack erwerben möchte, darf er an der gleichen Kasse dafür bezahlen, an der er kurz zuvor abgewiesen wurde.

 

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die zum 1.1.2020 eingeführte Regelung mit sofortiger Wirkung wieder rückgängig machen und die „alte“ Regelung so lange aufrecht erhalten bleibt, bis eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte.

 

Wir erlauben uns, Ihnen einen Vorschlag zu einem Bezahlsystem zu unterbreiten.
Sobald ein Fahrerlaubnisbewerber bei Ihnen registriert wurde, erhält er eine Zahlungsaufforderung für die theoretische und praktische Prüfung.  Die entsprechende Prüfgebühr ist jeweils vor der Prüfung zu begleichen. Mehrere Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten, wie z.B. apple pay, google pay, PayPal, Überweisung, Barzahlung etc.
Die Zusendung der Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Bewerber, die über keine E -Mail Adresse verfügen, erhalten die Rechnung auf dem Postweg.

Wird die Zahlungsaufforderung mit einem ansprechenden Anschreiben, in dem z.B. auf den Ablauf, benötigte Unterlagen und Tipps für eine gute Vorbereitung hingewiesen wird, versehen, trägt diese Vorgehensweise sicherlich zu einem positiven Imagegewinn bei den Fahrerlaubnisbewerbern und damit zukünftigen HU Kunden bei.

 

Wir sind sehr daran interessiert mit Ihnen gemeinsam an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Dreier                     Jörg Heisch
Vorsitzender                   2. Vorsitzender

Wir sind mit Herrn Herrmann so verblieben, dass er sich mit seinen Mitarbeitern bespricht und uns das Ergebnis mitteilt.
Ich halte Sie auf dem Laufenden. Ich freue mich über weitere Rückmeldungen und Anregungen aus Ihren Reihen.

 

Kommen Sie gut an Ihr Ziel!

Ihr Frank Dreier