++ Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen in Hessen ++

25.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

In seiner gestrigen Regierungserklärung hat Volker Bouffier einmalige Soforthilfen für die hessischen Unternehmen angekündigt!
Die Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Um das Geld in der Corona-Krise schnell bereitstellen zu können, will der Hessische Landtag einen Nachtragshaushalt beschließen.
Beantragt werden die Soforthilfemaßnahmen über die WIBank.

Einmalige Soforthilfen für hessische Unternehmen und Soloselbstständige:

0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.00€

6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.00€

11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.00€

Sobald wir wissen, wie das Antragsverfahren ausgestaltet ist, informieren wir hier.

Bleiben Sie gesund und helfen Sie durch Ihr Verhalten dieses Virus möglichst schnell in den Griff zu bekommen.