++ Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen in Hessen ++

26.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Nun steht fest, wo Sie die Corona Soforthilfe beantragen können. Die zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Kassel.
Also nicht wie ursprünglich angekündigt die WIBank.
Unter folgendem Link kommen Sie auf die Seite des RP Kassel, wo Sie weitere Informationen über die Antragstellung erhalten.
https://rp-kassel.hessen.de/pressemitteilungen/wichtiger-hinweis

Wir empfehlen, dass Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten lassen, ob Sie bezugsberechtigt sind.

Auf der Homepage des RP Kassel steht, dass ab Montag, 30. März, Anträge gestellt werden können. Schauen Sie am besten regelmäßig auf die Seite.

Bleiben Sie gesund und helfen Sie durch Ihr Verhalten dieses Virus möglichst schnell in den Griff zu bekommen.