++ Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zur Werbung für Online Unterrichte++

08.04.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Wettbewerbszentrale hat heute eine Stellungnahme zum Angebot von Fahrschulen für die Durchführung von „Online-Theorieunterricht“ veröffentlicht.

Es werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die rechtlichen Grenzen dargestellt.

Die Wettbewerbszentrale wird „Fahrschulen, die in ihren Werbemaßnahmen zu „Online-Theorieunterricht“ wettbewerbswidrig werben, zunächst ohne förmliche Abmahnung auffordern, die Werbung einzustellen oder zu ändern. Sollten die betroffenen Fahrschulen dieser Aufforderung nicht in angemessener Frist nachkommen, behält sich die Wettbewerbszentrale im Interesse eines chancengleichen fairen Wettbewerbs eine Abmahnung vor.“

Stellungnahme Wettbewerbszentrale: Online Theorie 

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