++ konsolidierte Lesefassung zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht++

17.04.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Homepage hessen.de ist die konsolidierte Lesefassung zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus eingestellt worden

Dort steht im § 1 (3) wie in der alten Fassung auch schon:

Untersagt wird die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie Privatunterricht im außerschulischen Bereich. Online-Angebote bleiben möglich.

Daraus lässt sich schließen, dass Fahrschulen auch in der kommenden Woche nach wie vor nicht schulen dürfen.

Ob Teilbereiche doch wahrgenommen werden dürfen, müsste in der sogenannten Positivliste der Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus aufgeführt werden. Bisher liegt noch kein aktualisierter Auslegungshinweis vor.

Sobald ich darüber neue Kenntnisse erlange, werde ich Sie informieren.

aktuelle VO zur Bekämpfung des Corona Virus 

Bleiben Sie gesund und helfen Sie durch Ihr Verhalten dieses Virus möglichst schnell in den Griff zu bekommen.