++ konsolidierte Lesefassung zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht++

19.04.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ich gestern schon vermutet habe, bleiben die Fahrschulen in Hessen geschlossen. Die aktualisierte VO zur Bekämpfung des Corona Virus tritt mit dem 3.5.2020 außer Kraft. Somit sind auch die Fahrschulen in Hessen bis zum 3.5.2020 geschlossen. CE Fahrschulen sind weiterhin von dem Ausbildungsverbot ausgenommen.

Ich werde immer wieder angesprochen und gebeten eine Ausnahme für die Klasse A beim Ministerium zu erwirken. Das habe ich auch in dieser Woche wieder mehrmals getan. Sowohl telefonisch als auch mit einem schriftlichen Antrag. Den schriftlichen Antrag habe ich an das für uns zuständige Wirtschaftsministerium und an das Sozialministerium gerichtet.

Wie wir nun feststellen müssen, hat das Sozialministerium anders entschieden. Ich werde am Montag wieder im Ministerium anrufen und einen weiteren Versuch unternehmen.

Ich habe ebenso einen Antrag gestellt, dass wir zumindest das Büro für Kundenkontakte öffnen dürfen. Natürlich unter den Hygiene Vorgaben des RKI.

Ich werde auch dazu am Montag im Telefonat mit dem Ministerium versuchen zu erreichen, dass dies möglich sein wird. Analog zum Einzelhandel.

Unter folgendem Link können Sie sich auf der Seite des Sozialministeriums informieren, welche Betriebe ab Montag öffnen dürfen und welche Betriebe geschlossen bleiben müssen.

www.soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/was-ist-geoeffnet-was-ist-geschlossen-gueltig-ab-20-april-2020

Ich hätte Ihnen gerne andere Ergebnisse präsentiert.

Sobald ich neue Informationen für Sie habe, werde ich Sie umgehend informieren.

Bleiben Sie gesund und helfen Sie durch Ihr Verhalten dieses Virus möglichst schnell in den Griff zu bekommen.