++ es dürfen wieder mehr Personen im Fahrschulauto sein ++

7.7.2020

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

folgende E-Mail aus dem Ministerium hat uns erreicht:

Sehr geehrte Damen und Herren, 
in der Anlage finden Sie die ab heute gültigen Auslegungshinweise zu den Corona-Verordnungen im Änderungsmodus sowie in Reinfassung. 

Ich bitte besonders um Beachtung der Seite 24 in der Reinfassung oder Seite 25 in der Fassung im Änderungsmodus.

Danach wurde der Satz  „Es dürfen sich nur Fahrschüler/Fahrschülerin und Fahrlehrer/Fahrlehrerin sowie während der praktischen Fahrerlaubnisprüfung zusätzlich eine Prüfungsperson oder im Rahmen der Fahrlehrerausbildung ein Fahrlehreranwärter bzw. eine Fahrlehreranwärterin im Fahrzeug aufhalten.“ ersatzlos gestrichen.  

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag“

 

Den entsprechenden Anhang finden Sie auf unserer Homepage im Download Bereich für unsere registrierten Mitglieder unter Gesetze / Verordnungen.

Das Tragen der Mund Nase Bedeckung wird nach wie vor dringend empfohlen.

Ihr Frank Dreier