++ ab dem 1.8.2020 treten weitere Lockerungen in Kraft ++
24.7.2020
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
Das Land Hessen hat gestern auf seiner Homepage weitere Lockerungen verkündet.
Was ändert sich für uns Fahrschulen ab dem 1.8.2020?
- Fahrschulen in Hessen dürfen ab dem 1.8.2020 wieder mehr als 15 Fahrschüler*innen im Theorie Unterricht ausbilden.
- Es muss im Theorie Unterricht nicht mehr auf einen Abstand von 1,5 Meter geachtet werden
Lesen Sie dazu folgenden Ausschnitt aus der
"Lesefassung (Stand: 1. August 2020)1 Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Vom 7. Mai 2020"
§ 5
Bildungsangebote, Ausbildung
(1) Bei Bildungsangeboten außerhalb von Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, beispielsweise in Volkshochschulen, Musik- und Kunstschulen oder nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene einzuhalten. § 1 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Bei Ausbildungsangeboten, beispielsweise der Referendarausbildung, Lehrgängen der betrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, der Ausbildung von Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst, der Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, gilt Abs. 1 entsprechend.
Der letzte Satz des Absatzes 1 "§ 1 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung." drückt aus, dass die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter keine Anwendung findet.
Mit dieser Lockerung haben Fahrschulen die Möglichkeit die Anzahl der Teilnehmer im Theorie Unterricht wieder deutlich zu erhöhen.
Wie bei vielen Entscheidungen der letzten Monate wird es auch bei dieser Entscheidung unter uns Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen unterschiedliche Bewertungen geben. Die einen werden sich freuen, dass sie nun wieder mit mehr Schülern im Theorie Unterricht arbeiten dürfen. Die anderen werden diese Lockerung eher besorgt zur Kenntnis nehmen.
Ich bin allerdings sehr guter Hoffnung, dass Sie eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen werden, wie Sie persönlich mit den Lockerungen in Ihrem Betrieb umgehen werden. Genauso sicher bin ich mir, dass die Bedürfnisse der angestellten Fahrlehrer*innen bei den anstehenden Entscheidungen Berücksichtigung finden.
Wichtig bei all Ihren Entscheidungen bleibt, dass Sie nach wie vor die Empfehlungen zur Hygiene des Robert-Koch-Instituts einzuhalten haben.
Die komplette Lesefassung finden Sie auf unserer Homepage im Mitgliederbereich.
Bleiben Sie gesund und weiterhin achtsam.
Kommen Sie gut an Ihr Ziel.
Ihr Frank Dreier
