++Sie finden die neuen Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung im Mitgliederbereich++
3.8.2020
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
seit dem 1.8.2020 ist die neue Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten sind weitere Lockerungen erfolgt. Dies gilt auch für Fahrschulen.
Es dürfen nun wieder mehr als 15 Fahrschüler*innen am theoretischen Unterricht teilnehmen. Es ist auch nicht mehrvorgeschrieben, dass 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden muss. Das Tragen der Mund Nase Bedeckung bleibt für den praktischen Fahrschulunterricht weiterhin dringend empfohlen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung. Lesen Sie dazu den Auslegungshinweis. Sie finden diesen im Mitgliederbereich unter Gesetze / Verordnungen.
Ich wünsche mir, dass sowohl Fahrschüler*innen als auch Fahrlehrer*innen sehr verantwortungsvoll mit den Lockerungen umgehen. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam alles dafür tun, dass die Infektionsraten im verträglichen Rahmen bleiben. Ich mag mir gar nicht vorstellen wie es um unsere Fahrschulbranche bestellt wäre, wenn es zu einem zweiten Lockdown käme.
Bleiben Sie gesund und wachsam
Ihr Frank Dreier