++ Fahrschulen in Hessen dürfen weiterarbeiten ++

14.12.2020 - 20:55 Uhr

Lieber Kollege, liebe Kollegin,

heute wurde die Kontakt- und Betriebsschließungsverordnung, die am 16.12.2020 in Kraft tritt veröffentlicht.
Die Regelungen für Fahrschulen blieben gegenüber der vorherigen Verordnung unverändert. Auch die Prüforganisation TÜV Hessen darf ihre Dienste weiterhin anbieten. Somit kann sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung weiterhin stattfinden.

Liebe Kolleg*innen,
viele Betriebe und Geschäfte müssen ab dem 16.12.2020 schließen. Diese Geschäfte und alle Ihre Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen unternehmen für uns alle eine riesige Kraftanstrengung, damit die Verbreitung des Corona Virus eingedämmt wird.
Ich bitte Sie alle sich absolut vorbildlich bei der Ausübung Ihres Berufs zu verhalten. Tragen Sie bitte immer Ihre Mund Nase Bedeckung während der Fahrstunden und immer dann, wenn Sie weniger als 1,5 m Abstand zu anderen Personen einhalten können.

Wir dürfen weiterhin unseren wunderschönen Beruf ausüben. Dafür können wir dankbar sein. Umso mehr ist es unsere moralische Pflicht weiterhin alles dafür zu tun, dass sich weder Fahrschüler*innen noch Fahrlehrer*innen mit diesem sehr fiesen und gefährlichen Virus anstecken.

Lasst uns alle den Beweis antreten, dass es unter uns Fahrlehrer*innen keine schwarzen Schafe gibt.

Vielen Dank

Ihr Frank Dreier