++ Fahrschulen in Hessen dürfen weiterarbeiten ++

23.01.2021 - 17:37 Uhr

Nun sind auch die Auslegungshinweise zu der neuen Corona Kontakt- und Betriebsschließungsverordnung veröffentlicht worden.
Für Fahrschulen ändert sich tatsächlich gegenüber der vorherigen Verordnung nichts.

So blieben auch die Bestimmungen zum Tragen von Mund Nase Bedeckungen unverändert.
Wir haben uns im geschäftsführenden Vorstand dazu ausgetauscht.
Es ist aus unserer Sicht unverständlich, dass es keine konkreten rechtlichen Vorgaben zum Tragen eines Mund Nase Schutzes während der fahrpraktischen Ausbildung gibt.

Wir haben uns im geschäftsführenden Vorstand darauf verständigt Ihnen folgende Stellungnahme dazu abzugeben:

  • Wir empfehlen Ihnen dringend während der praktischen Ausbildung eine FFP2 Maske oder eine OP-Maske zu tragen.

  • Wir empfehlen Ihnen ebenso dringend, dass Ihre Fahrschüler*innen ebenfalls eine FFP2 Maske oder eine OP-Maske tragen.

  • Wir bitten alle Fahrschulunternehmer Ihren Mitarbeiter*innen FFP2 Masken oder OP-Masken (je nachdem welche der beiden Masken die Mitarbeiter*innen tragen möchten) zur Verfügung zu stellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Frank Dreier