++ Sozialministerium äußert sich zu Beleuchtungsfahrten während der Ausgangssperre ++

6.04.2021 - 13:40 Uhr

Liebe Kolleg*innen, liebe Fahrschüler*innen

ich habe letzte Woche das Sozialministerium angeschrieben und nachgefragt, ob in den Landkreisen und Städten, die eine Ausgangssperre angeordnet haben, die Beleuchtungsfahrten durchgeführt werden dürfen.

Heute hat mir das Sozialministerium wie folgt geantwortet:

"Sehr geehrter Herr Dreier, 

nach Rückfrage und Abstimmung mit den Gebietskörperschaften, die in ihren jeweiligen Allgemeinverfügungen nächtliche Ausgangssperren angeordnet haben, besteht grundsätzlich Einvernehmen darüber, dass die Durchführung von Beleuchtungsfahrten ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn: 

  • Pflicht-Beleuchtungsfahrten im Zusammenhang mit einem feststehenden Prüfungstermin oder der Prüfungsvorbereitung erforderlich sind,
  • die Fahrstunde direkt vor der Haustür des/der Fahrschüler*in beginnt und auch dort wieder endet bzw.
  • die Fahrschule des/der Fahrschüler*in eine formlose Bescheinigung als Beleg zur Glaubhaftmachung gegenüber den Überwachungsbehörden ausstellt.

Ich hoffe, Ihre Anfrage damit hinreichend beantwortet zu haben, stehe Ihnen aber bei Bedarf für Rückfragen zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"