++ Fahrschulen dürfen bei 7 Tage Inzidenz über 165 schulen ++
30.04.2021 - 16:20 Uhr
Liebe Kolleg*innen, liebe Fahrschüler*innen
heute haben das Hessische Wirtschaftsministerium und das Hessische Sozialministerium neue Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) veröffentlicht.
Auf Seite 47 der Auslegungshinweise wird darauf hingewiesen, dass Fahrschulen auch bei 7 Tage Inzidenzen über 165 geöffnet bleiben.
Somit haben wir heute Klarheit bekommen, dass die Fahrschulen inzidenzunabhängig schulen dürfen.
Ob die Ausgangssperre ab 22:00 Uhr Nachtfahrten nach 22:00 Uhr verbieten, ist noch nicht geklärt. Ich hoffe auch dazu bald eine sichere Aussage machen zu können.
Frank Dreier