++ neue Corona Schutz Verordnung tritt heute in Kraft ++

25.06.2021 - 11:06 Uhr

Liebe Kolleg*innen,

heute tritt die Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV in Kraft. Sie löst die bisherige CoKoBeV ab.

Unter folgendem >> Link << gelangen Sie zur Lesefassung (Stand: 25. Juni 2021) Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV).
Der Verordnungsgeber trägt der aktuell sehr erfreulichen Entwicklung Rechnung und ermöglicht einige Erleichterungen. Auch für uns Fahrschulen.

Lesen Sie dazu das offizielle Schreiben vom 24.6.2021 aus dem Ministerium:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) vom 22.06.2021 ersetzt unter anderem die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. 

In § 15 CoSchuV ist geregelt, dass bei der Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene wo immer möglich zu beachten sind.

Eine maximale Gruppengröße ist nicht festgelegt.

Auch eine Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände besteht nicht. 

Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 CoSchuV ist eine medizinische Maske beim theoretischen Fahrschulunterricht in geschlossenen Räumen nur noch bis zur Einnahme des Sitzplatzes zu tragen.

Bei der praktischen Fahrschulausbildung wird das Tragen einer medizinischen Maske nach § 1 Abs. 2 CoSchuV dringend empfohlen, da das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.

Die Verpflichtung, eine medizinische Maske im praktischen Fahrschulunterricht zu tragen, wenn sich im Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden, ist weggefallen. 

Die Verordnung tritt am morgigen Freitag in Kraft und mit Ablauf des 22.07.2021 außer Kraft. 

Eine Lesefassung der CoSchuV samt Begründung ist dieser E-Mail beigefügt. 

Um Kenntnisnahme wird gebeten. 

Mit freundlichen Grüßen 

Im Auftrag"