Aktuelle Regelungen für Fahrschulen / Fahrlehrer
24.11.2021 - 15:35 Uhr
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,
heute ist die neue CoSchuV veröffentlicht worden. Sie tritt am 25.11.2021 in Kraft. Lesen Sie im Folgenden, die für Sie wichtigen Neuerungen:
Müssen Fahrschüler während des Theorie Unterrichts eine Maske tragen?
In § 2 CoSchuV Absatz 1 Nummer 15 ist geregelt, dass bei der Wahrnehmung von Bildungsangeboten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen ist.
Der Satz „bis zur Einnahme des Sitzplatzes“ wurde gestrichen.
Fazit: Alle Fahrschüler müssen im Theorie Unterricht eine Maske tragen.
Müssen Fahrlehrer während des Theorie Unterrichts eine Maske tragen?
Nicht zwingend, wenn ein Hygienekonzept für die unterrichtenden Fahrlehrer neben den einzuhaltenden Abständen und dem regelmäßigen Luftaustausch, Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske vorsieht.
Fazit: Wenn der Fahrlehrer im Theorie Unterricht ohne Maske unterrichten möchte, muss ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegen.
Müssen Fahrlehrer während der Fahrstunden eine Maske tragen?
Ja.
Unterliegt der theoretische Unterricht der 3 G Regelung?
Ja.
Unterliegen die Fahrstunden der 3 G Regelung?
Ja
Welche Nachweise werden bei der 3 G Regelung akzeptiert?
- Impfnachweis
- Genesenennachweis
- Schnelltest (max. 24 Stunden zurückliegend)
- PCR Test (max. 48 Stunden zurückliegend)
- Testheft der Schulen mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkraft
Bei persönlich nicht bekannten Personen ist zusätzlich ein amtliches Ausweispapier im Original vorzulegen.
Muss die Überprüfung der 3 G Nachweise dokumentiert werden?
Nach meinem Verständnis: Nein.
Wird die 3 G Regelung bei theoretischen und praktischen Prüfungen angewendet?
Ja.
Ihr Frank Dreier