Aktuelle Regelungen für Fahrschulen / Fahrlehrer

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen,

Sie konnten es in den letzten Tagen in den unterschiedlichen Nachrichtenformaten verfolgen, dass der Bund und die Länder äußerst konträre Sichtweisen zu den Corona Regelungen vertreten.

Hessen macht von der Möglichkeit Gebrauch, die bisherigen Regelungen in der hessischen Corona Schutzverordnung weitestgehend unverändert zu lassen.

Somit ändert sich für uns Fahrschulen bis zum 2. April nichts. Es bleibt bei der Masken Pflicht im Theorie- und Praxis Unterricht, sowie bei der 3 G Regelung.

In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergeben sich ebenfalls Änderungen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber insbesondere prüfen, ob er weiterhin Testangebote unterbreitet (1 mal wöchentlich), Homeoffice anbietet und/oder Masken bereitstellt. Nach meinem Verständnis dürfte dies auf Fahrschulen zutreffen.

Sollte ich dazu in den nächsten Tagen anderslautende Informationen erhalten, werde ich Sie umgehend informieren.

Ihr Frank Dreier