++ Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen ++

23.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Finanzen (BMF) unbürokratische Soforthilfen, zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, beschlossen. Es sollen Betriebe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen, unterstützt werden. Die Zuschüsse sollen akute Liquiditätsengpässe durch laufende Betriebskosten wie Leasingraten, Miete, Kredite für Betriebsräume verhindern.
Die finanzielle Soforthilfe-Programm enthält folgende Eckpunkte:

Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Dafür steht ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Programm wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Die Details zur Antragstellung sowie Auszahlung werden noch im Laufe der Woche sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesdesrat verhandelt und abgestimmt. Wir informieren, sobald weitere Details feststehen.
Den Eckpunkteplan haben wir in den öffentlichen Download eingestellt.

Bleiben Sie gesund und helfen Sie durch Ihr Verhalten dieses Virus möglichst schnell in den Griff zu bekommen.