++ Stadt Offenbach hat eine Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 19.10.2020, die über die zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus des Land Hessen hinaus geht ++
20.10.2020
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
die Infektionszahlen steigen gewaltig. Die Stadt Offenbach hat eine 7 Tage Inzidenz von knapp 130. Seit gestern gilt in Offenbach eine Allgemeinverfügung, die über die Verordnung des Land Hessen hinaus geht. Für Fahrschulen gelten ab sofort folgende Regeln:
- während der praktischen Fahrstunden und sämtlichen anderen Fahrten, bei denen sich weitere Personen im Fahrzeug befinden, ist das Tragen einer Mund Nase Bedeckung verpflichtend.
- Kinnvisiere sind ausdrücklich keine geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen
- es wird für den gesamten Aufenthalt in der Fahrschule, dies beinhaltet ausdrücklich den Präsenzunterricht, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet.
- Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab dem 19. Oktober 2020 und gilt zunächst bis einschließlich 01. November 2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
- Die Zuwiderhandlung kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Hoffen wir alle, dass die Maßnahmen der Stadt Offenbach zu einer Senkung der 7 Tage Inzidenz führt, damit uns ein erneuter Lockdown erspart bleibt.
Bleiben Sie gesund und wachsam.
Ihr Frank Dreier