++  Stadt Offenbach hat eine Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 19.10.2020, die über die zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus des Land Hessen hinaus geht ++

20.10.2020

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

die Infektionszahlen steigen gewaltig. Die Stadt Offenbach hat eine 7 Tage Inzidenz von knapp 130. Seit gestern gilt in Offenbach eine Allgemeinverfügung, die über die Verordnung des Land Hessen hinaus geht. Für Fahrschulen gelten ab sofort folgende Regeln:

  • während der praktischen Fahrstunden und sämtlichen anderen Fahrten, bei denen sich weitere Personen im Fahrzeug befinden, ist das Tragen einer Mund Nase Bedeckung verpflichtend. 
  • Kinnvisiere sind ausdrücklich keine geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen
  • es wird für den gesamten Aufenthalt in der Fahrschule, dies beinhaltet ausdrücklich den Präsenzunterricht, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet.
  • Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab dem 19. Oktober 2020 und gilt zunächst bis einschließlich 01. November 2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
  • Die Zuwiderhandlung kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

Hoffen wir alle, dass die Maßnahmen der Stadt Offenbach zu einer Senkung der 7 Tage Inzidenz führt, damit uns ein erneuter Lockdown erspart bleibt.

Bleiben Sie gesund und wachsam.

Ihr Frank Dreier