Datenschutzerklärung gegenüber dem TÜV – unnötige Gängelei oder doch notwendig? Teil 2
12.8.2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich kann Ihnen heute eine kleine Entwarnung geben. Im Juli bekamen wir alle die Aufforderung eine Datenschutzerklärung gegenüber dem TÜV abzugeben.
Gleichzeitig erhielten wir die „Aufgabe“ von allen Fahrschülern eine Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen. Der TÜV begründete dies mit der EU DSGVO. Wenn wir Fahrschulen weiterhin die Bewerberdatenblätter vom TÜV erhalten möchten, ist dies notwendig. So weit so gut. Am 22.7.2018 veröffentlichte ich dazu bereits einen Artikel auf der Homepage. Siehe weiter unten. Wir sollten auch von allen Bestandskunden die Datenschutzerklärung unterschreiben lassen. Nachdem ich dies zu lesen bekam, habe ich umgehend den TÜV angeschrieben und gebeten dies noch einmal zu überdenken. Ich halte es für schlichtweg unmöglich, dass eine Fahrschule alle Bestandskunden anschreibt und auffordert diese zusätzliche Datenschutzerklärung zu unterschreiben. Ein Verwaltungsaufwand und Kostenaufwand sondergleichen.
Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass wir zwar von allen Neukunden diese zusätzliche Datenschutzerklärung unterzeichnen lassen müssen, um die Bewerberdatenblätter zu erhalten. Für die Bestandskunden ist das nicht nötig.
Ich freue mich, dass wir diese „Kuh vom Eis bekommen konnten“.
Kommen Sie gut an Ihr Ziel!
Ihr Frank Dreier