Datenschutzerklärung gegenüber dem TÜV – unnötige Gängelei oder doch notwendig?

22.7.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

um die Frage gleich zu Beginn zu beantworten: Ja es ist notwendig. Natürlich könnte man langsam glauben diese EU DSGVO hat nichts besseres zu tun, als uns alle von der eigentlichen Arbeit abzuhalten.
„Aber warum nur hat der TÜV uns Fahrschulen scheinbar schon wieder eine zusätzliche „Arbeit“ weitergegeben?“ „Warum macht der TÜV das denn nicht selber?“
Diese und noch weitere Fragen bekam ich in den letzten Wochen von Ihnen liebe Kollegen und Kolleginnen gehäuft gestellt.
Aber in diesem Fall kann der TÜV nichts anderes tun, als uns die Aufgabe zu überlassen. Der TÜV lässt den Fahrschulen die Bewerberdatenblätter zukommen.
Auf diesen stehen wichtige Daten. Daten, die laut EU DSGVO als sensibel anzusehen sind. Z.B. ob ein Bewerber eine Sehhilfe benötigt oder andere Ein- und Beschränkungen im Führerschein eingetragen bekommt. Das sind für Fahrschulen wichtige Informationen. Informationen, die Fahrschulen nicht unbedingt von ihren Fahrschülern bekommen. Stellen Sie sich vor, ein Bewerber stellt einen Fahrerlaubnis Antrag bei der FE Behörde. Sie bilden ihn gewissenhaft aus und stellen ihn zur praktischen Prüfung vor. Der Prüfer fragt nach der eingetragenen Sehhilfe. Ihr Prüfling und sie sind ganz überrascht. Erst jetzt fällt dem Bewerber wieder ein, dass er ja eine Brille benötigt.
Damit so etwas nicht vorkommt, kann das Bewerberdatenblatt eine große Hilfe sein. Damit der TÜV Ihnen das Bewerberdatenblatt zusenden darf, muss eine Einverständniserklärung des Bewerbers vorliegen. Der TÜV „schenkt“ den Fahrschulen einen Vertrauensvorschuss. Er vertraut den Fahrschulen, dass sie von jedem Bewerber eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegen haben.
Wenn der Bewerber diese Datenschutzerklärung nicht unterschreiben möchte, so informieren Sie bitte Ihren zuständigen TÜV. Somit ist gesichert, dass der TÜV gemäß DSGVO keine Daten ohne Einverständnis an Dritte (in diesem Fall die Fahrschule) weitergibt.

Ich hoffe ich konnte mit diesem Artikel etwas dazu beitragen, dass die Notwendigkeit der Datenschutzerklärung gegeben ist, wenn Sie weiterhin die Bewerberdatenblätter erhalten möchten.

Einfachheitshalber haben bereits viele Kollegen die Datenschutzerklärung des TÜV in ihre eigene Datenschutzerklärung, die der Bewerber unterschreiben muss integriert.

Kommen Sie gut an Ihr Ziel

Frank Dreier