! Wichtige Mitteilung ! – Achtung Falle !!
10.10.2018
Am 8.10.2018 erhielt ich von meinem Steuerberater eine Nachricht, dass eine gewisse Datenschutzauskunft-Zentrale
Schreiben versendet, welche Bezug auf Anforderungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nehmen.
Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg versendet diese seit 01.10.2018 mit der Betreffzeile:
„Eilige Fax-Mitteilung“ zur „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“
an Gewerbetreibende und Unternehmen.
Im ersten Satz des Anschreibens wird ausgeführt: „ … um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum (…) an die EU-weite Zentrale Faxstelle: (…) zu senden.“
Es wird der Eindruck erweckt, als habe der Empfänger eine Pflicht, das beigefügte Formular zurück zu senden. Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale ist keine offizielle Behörde oder Einrichtung, sondern ein privater Anbieter für Dienstleistungen.
Wird das Formular unterschrieben zurückgesendet, schließt der jeweilige Unterzeichner zunächst ein Abonnement für drei Jahre zu einem Jahrespreis von 592,62 EUR (498,- EUR netto zzgl. Mwst.) ab. Er verpflichtet sich somit zur Zahlung von insgesamt 1.777,86 EUR.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, das Formular zu unterzeichnen und zurück zu schicken.
Gehen Sie diesem Betrug nicht auf den Leim. Ab in den Papierkorb mit diesem Schreiben
Kommen Sie gut an Ihr Ziel !
Ihr Frank Dreier