E Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung)

4.4.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 3.4.2019 tagte das Kabinett in Berlin. Unter anderem stand das Thema der „E Scooter“ auf dem Programm. Die Verordnung wird dem Bundesrat weitergeleitet. Mit einer Verabschiedung und Umsetzung

 der Verordnung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Vermutlich sogar noch in der ersten Jahreshälfte.Damit wird sich das Straßenbild sicherlich verändern. Der Verkehrsminister Andreas Scheuer sieht in den E Scootern einen neuen Weg moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in den Städten. Er sieht in den E Scootern ein enormes Zukunftspotenzial.

Wann geht´s los?

Wahrscheinlich noch Mitte des Jahres

Wer darf E Scooter fahren?

E Scooter mit weniger als 12 km/h darf fahren, wer das 12. Lebensjahr vollendet hat.
Zum Führen eines E Scooters mit weniger als 20 km/h sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wo darf man mit E Scootern fahren?
Scooter mit weniger als 12 km/h auf Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und in Fußgängerzonen.
Scooter mit mehr als 12 km/h auf baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.

Muss der Scooter versichert sein?

Ja. Ein Versicherungs – Aufkleber muss angebracht sein.

Braucht man einen Helm und Führerschein?

Nein. Aber ein Helm ist unbedingt zu empfehlen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bmvi.de/Verordnung-Elektrokleinstfahrzeuge

 

Kommen Sie gut an Ihr Ziel!!

Ihr Frank Dreier