++ Fristverlängerung - bis 21.1.2021 dürfen Fahrlehrer*innen Funkgeräte ohne Headset zur Motorradausbildung nutzen ++
1.7.2020
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
Nach einem Telefonat heute morgen mit dem Referatsleiter für Straßenverkehrsrecht des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erhielt ich folgende Information:
Das hessische Innenministerium hat sich entschieden der Bitte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nachzukommen, bis einschließlich 31. Januar 2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots abzusehen.
Das hessische Innenministerium hat einen entsprechenden Erlass herausgegeben.
Gemäß der StVO dürften auch Funkgeräte von dem heutigen Tag an nur mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Headset genutzt werden. Da aber offensichtlich für solche Headsets Lieferengpässe bestehen, hat das BMVI die Bundesländer gebeten von einer Kontrolle des Gebots bis zum 31.1.2021 abzusehen.