Führerscheinklasse A

Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.

Wenn Sie bereits 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 sind beträgt das Mindestalter 20 Jahre.

Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

 

Welche Motorräder kann ich mit dieser Klasse fahren?

  • Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
    45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

 

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

 

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet.

ABER: das Führerscheindokument ist befristet:

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild

 

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse A sind die Klassen A2,  A1 und AM mit eingeschlossen.

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt eine Grundausbildung vor. Die Anzahl der Fahrstunden ist von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt abhängig.

Neben der Grundausbildung schreibt der Gesetzgeber folgende Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Folgende Ausnahmen gelten:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der  Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer,
    bevor er Sie zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass Sie die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen.

 

  • Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 (weniger als zwei Jahre) sind, benötigen Sie folgende besondere Ausbildungsfahrten:
    • 3 Überlandfahrten
    • 2 Autobahnfahrten
    • 1 Beleuchtungsfahrt

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • 12 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
  • 4 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff

Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse befinden, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Wenn Sie bereits länger als 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 sind, ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben

 

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:

Wenn Sie noch keine andere Fahrerlaubnis besitzen, müssen Sie eine Theorieprüfung mit 30 Fragen absolvieren.

Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnisklasse, müssen Sie eine Theorieprüfung mit 20 Fragen absolvieren.

Besitzen Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse A2 länger als 2 Jahre, entfällt die Theorieprüfung.

 

Praktische Prüfung:

Es ist eine praktische Prüfung mit einer Dauer von 60 Minuten abzulegen.

Sind Sie bereits länger als 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2, beträgt die Prüfungsdauer 40 Minuten

 

Wann Kann ich mit der Ausbildung beginnen?
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild
  • einen Sehtest
  • einen Erste Hilfe Kurs

Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, benötigen Sie lediglich ein Passfoto und einen Sehtest.
Haben Sie bei der Beantragung der bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse nur eine Bescheinigung der Lebensrettenden Sofortmaßnahme am Unfallort abgegeben, benötigen Sie zusätzlich einen Erste Hilfe Kurs.