Führerscheinklasse A2

Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

 

Welche Motorräder kann ich mit dieser Klasse fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.
  • Das Verhältnis von Leistung / Leermasse darf max. 0,2 kW / kg betragen.
  • Krafträder, die nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW abgeleitet wurden

 

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

 

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet.

ABER: das Führerscheindokument ist befristet:

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild

 

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse A2 sind die Klassen A1 und AM mit eingeschlossen.

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt eine Grundausbildung vor. Die Anzahl der Fahrstunden ist von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt abhängig.

Neben der Grundausbildung schreibt der Gesetzgeber folgende Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Folgende Ausnahmen gelten:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der  Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer,
    bevor er Sie zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass Sie die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen.

 

  • Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1  (weniger als zwei Jahre) sind, benötigen Sie folgende besondere Ausbildungsfahrten:
    • 3 Überlandfahrten
    • 2 Autobahnfahrten
    • 1 Beleuchtungsfahrt

 

 

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • 12 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
  • 4 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff

Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse befinden, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Wenn Sie bereits länger als 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sind, entfällt die theoretische Ausbildung.

 

Welche Prüfungen muss ich machen?

Theorieprüfung:

Wenn Sie noch keine andere Fahrerlaubnis besitzen, müssen Sie eine Theorieprüfung mit 30 Fragen absolvieren.

Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnisklasse, müssen Sie eine Theorieprüfung mit 20 Fragen absolvieren.

Besitzen Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse A1 länger als 2 Jahre, entfällt die Theorieprüfung.

 

Praktische Prüfung:

Es ist eine praktische Prüfung mit einer Dauer von 60 Minuten abzulegen.

Sind Sie bereits länger als 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1, beträgt die Prüfungsdauer 40 Minuten

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild
  • einen Sehtest
  • einen Erste Hilfe Kurs

Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, benötigen Sie lediglich ein Passfoto und einen Sehtest.
Haben Sie bei der Beantragung der bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse nur eine Bescheinigung der Lebensrettenden Sofortmaßnahme am Unfallort abgegeben, benötigen Sie zusätzlich einen Erste Hilfe Kurs.