Führerscheinklasse B

Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter beträgt 17 (begleitetes Fahren) / 18 Jahre.

 

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern:

  • alle Anhänger bis 750 kg
  • bei Anhängern mit mehr als 750 kg zG ist die zG des gesamten Zuges auf 3500 kg begrenzt.

 

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?

Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

 

Ist die Fahrerlaubnis auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet.

ABER: das Führerscheindokument ist befristet:

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild

Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse B sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.

 

Wie viele Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt eine Grundausbildung vor. Die Anzahl der Fahrstunden ist von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt abhängig.

Neben der Grundausbildung schreibt der Gesetzgeber folgende Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

 

Wie viele Theorie Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • 12 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
  • 2 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff

Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse befinden, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?

Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild (biometrisches Foto)
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs

Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, benötigen Sie lediglich ein Passfoto und einen Sehtest.

 

Welche Prüfung muss ich machen?

Es ist eine Theorieprüfung am PC abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    30 Fragen (mit max. 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden, es sei denn es wurden zwei Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet)
  • bei Erweiterung:
    20 Fragen (mit max. 6 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden)

Nach bestandener Theorieprüfung ist eine praktische Prüfung von mindestens 45 Minuten abzulegen

Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

 

Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

 

Welche Unterlagen benötige ich, um einen Antrag für die Fahrerlaubnis zu stellen?

  • ein biometrisches Passfoto
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (nur bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis)
  • einen Sehtest

 

Was könnte mich noch interessieren?

Haben Sie die Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben?

Dann dürfen Sie auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) - auch mit Anhänger -  führen. Als Nachweis dieser Berechtigung erhalten Sie bei der Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben,

  • bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt. Dabei werden die Klassen C1 und C1E unbefristet erteilt.
  • bekommen Sie auf Antrag beim Umtausch außerdem:
    • die Klasse T, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
    • Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3). Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 12.000 kg fahren. Die zGM des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie ein hausärztliches Zeugnis  über Ihren Gesundheitszustand und ein augenärztliches Zeugnis über Ihr Sehvermögen vorlegen.
      Bitte beachten: Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen, dürfen Sie ab Ihrem 50. Geburtstag keine Kombinationen mehr fahren, deren zGM größer ist als 12.000 kg.
  • werden Ihnen außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.