Führerscheinklasse BE

Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter beträgt 17 / 18 Jahre.

 

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse und maximal 3500 kg Gesamtmasse

 

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?

Ja . Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich

 

Ist die Fahrerlaubnis auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet.

ABER: das Führerscheindokument ist befristet:

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild

 

Wie viele Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt eine Grundausbildung vor. Die Anzahl der Fahrstunden ist von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt abhängig.

Neben der Grundausbildung schreibt der Gesetzgeber folgende Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vor:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?

Für die Klasse BE gibt es keine gesonderte Theorieausbildung, diese ist bereits mit der theoretischen Ausbildung für die Klasse B abgegolten.

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?

Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild (biometrisches Foto)
  • einen Sehtest

 

Welche Prüfung muss ich machen?

Eine Theorieprüfung entfällt für diese Klasse

Die praktische Prüfung hat eine Dauer von 45 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Sie müssen sich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B befinden, bzw. die praktische Prüfung in der Klasse B bereits erfolgreich absolviert haben.

 

Was könnte mich noch interessieren?

Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat, 

  • darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, auch wenn  die zGM des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
  • darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes) fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 dokumentiert).