Führerscheinklasse C

Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

in folgenden Ausnahmefällen beträgt das Mindestalter 18 Jahre:

  • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden (gilt nur für Fahrten im Inland)
  • Für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden

 

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen:

  • über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

 

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Ja. Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

 

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Die Fahrerlaubnis der Klasse C  wird auf 5 Jahre befristet erteilt.

Lassen Sie die Klasse C  nicht verlängern, dürfen Sie keine Fahrzeuge und Züge dieser Klasse mehr fahren.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird

 

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse C sind die Klassen B, C1, L, und AM mit eingeschlossen.

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt eine Grundausbildung vor. Die Anzahl der Fahrstunden ist von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt abhängig.

Neben der Grundausbildung schreibt der Gesetzgeber folgende Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 2Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Wenn Sie bereits im Besitz der Klasse C1 sind, schreibt der Gesetzgeber folgende Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vor:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt

Absolvieren Sie die C Ausbildung zusammen mit der CE Ausbildung, ergeben sich folgende besondere Ausbildungsfahrten:

  • Solo:
    • 3 Überlandfahrten
    • 1 Autobahnfahrt
  • Zug:
    • 5Überlandfahrten
    • 2 Autobahnfahrten
    • 3 Beleuchtungsfahrten

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • 6 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
  • 10 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff

Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse C1 oder D1 befinden, reduziert sich der Zusatzstoff auf 4 Unterrichte à 90 Minuten und bei Vorbesitz der Klasse D auf 2 Unterrichte à 90 Minuten.

 

Welche Prüfungen muss ich absolvieren?

Es ist eine Theorieprüfung am PC abzulegen

  • 30 Fragen (mit max. 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden, es sei denn es wurden zwei Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet)

Nach bestandener Theorieprüfung ist eine praktische Prüfung von mindestens 75  Minuten abzulegen

Die praktische Prüfung setzt sich wie folgt zusammen: Abfahrtskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild
  • ein augenärztliches Zeugnis
  • ein ärztliches Zeugnis
  • einen Erste Hilfe Kurs (bei Erweiterung nur dann, wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde)