Führerscheinklasse C1

Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre

 

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen:

  • über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zGM

Achtung: Handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, welches zur Personenbeförderung ausgelegt ist (siehe Zulassungsbescheinigung Teil 1), benötigen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse D1 bzw. D (wenn das KFZ länger als 8 m ist - z.B. Stretch Limousine).
Von dieser Regelung sind wiederum z.B. folgende KFZ ausgenommen:

  • Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst)
  • Leichenwagen
  • spezielle Verkaufswagen
  • schusssichere Fahrzeuge
  • Wohnmobile
  • und einige mehr

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Ja. Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

 

Ist die Fahrerlaubnis auf eine bestimmte Zeit befristet?
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 wird auf 5 Jahre befristet erteilt.

Lassen Sie die Klasse C1 nicht verlängern, dürfen Sie keine Fahrzeuge und Züge dieser Klasse mehr fahren.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird

UND das Führerscheindokument ist befristet:

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 noch haben:

  • dürfen Sie unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E sind und

  • diese zwischen dem 2. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 erteilt wurde:
    • dürfen Sie nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
    • danach müssen Sie Ihren Führerschein verlängern lassen
    • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
    • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen C1/C1E mehr fahren

 

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse C1 sind die Klassen B, L, und AM mit eingeschlossen.

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt eine Grundausbildung vor. Die Anzahl der Fahrstunden ist von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt abhängig.

Neben der Grundausbildung schreibt der Gesetzgeber folgende Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vor:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt

Absolvieren Sie die C1 Ausbildung zusammen mit der C1E Ausbildung, ergeben sich folgende besondere Ausbildungsfahrten:

  • Solo:
    • 1 Überlandfahrt
    • 1 Autobahnfahrt
  • Zug:
    • 3 Überlandfahrten
    • 1 Autobahnfahrt
    • 2 Beleuchtungsfahrten

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • 6 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
  • 6 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff

Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse D oder D1 befinden, reduziert sich der Zusatzstoff auf 2 Unterrichte à 90 Minuten.


Welche Prüfung muss ich machen?

Es ist eine Theorieprüfung am PC abzulegen

  • 30 Fragen (mit max. 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden, es sei denn es wurden zwei Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet)

Nach bestandener Theorieprüfung ist eine praktische Prüfung von mindestens 75 Minuten abzulegen

Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen: Abfahrtskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild
  • ein augenärztliches Zeugnis
  • ein ärztliches Zeugnis
  • einen Erste Hilfe Kurs (bei Erweiterung nur dann, wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde)

Die Nachweise der Untersuchungen dürfen bei Antragstellung max. 1 Jahr alt sein