Führerscheinklasse D

Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.

in folgenden Ausnahmefällen beträgt das Mindestalter

  • 23 Jahre:
    • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
  • 21 Jahre:
    • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
    • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
    • für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden (gilt nur für Fahrten im Inland)
    • für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden
  • 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • 18 Jahre:
    • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km
    • 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung  bei Fahrten ohne Fahrgäste

 

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge,

  • die zur Beförderung  mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Ja. Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

 

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Die Fahrerlaubnis der Klasse D  wird auf 5 Jahre befristet erteilt.

Lassen Sie die Klasse D  nicht verlängern, dürfen Sie keine Fahrzeuge dieser Klasse mehr fahren.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird

  • Wenn Sie älter als 50 Jahre sind, müssen Sie bei der Verlängerung des Führerscheins zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Sind Sie bereits älter als 45 Jahre, kann eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur erfolgen, wenn Sie ein solches Gutachten oder eine MPU vorlegen

 

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse D sind die Klassen D1, B, L und AM eingeschlossen.

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Je nachdem welche Führerscheinklassen Sie bereits besitzen, schreibt der Gesetzgeber folgende Mindeststunden vor:

  • Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
    • 45 Grundausbildung
    • 22 Überlandfahrten
    • 14 Autobahnfahrten
    • 8 Beleuchtungsfahrten
  • Vorbesitz der Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
    • 33 Grundausbildung
    • 12 Überlandfahrten
    • 8 Autobahnfahrten
    • 5 Beleuchtungsfahrten
  • Vorbesitz der Klasse C von weniger als 2 Jahren:
    • 14 Grundausbildung
    • 16 Überlandfahrten
    • 8 Autobahnfahrten
    • 6 Beleuchtungsfahrten
  • Vorbesitz der Klasse C von mehr als 2 Jahren:
    • 7 Grundausbildung
    • 8 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Beleuchtungsfahrten

 

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • 6 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
  • 18 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff
  • 8 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse C oder D1
  • 12 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse C1

 

Welche Prüfungen muss ich absolvieren?

Es ist eine Theorieprüfung am PC abzulegen

  • 40 Fragen (mit max. 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden, es sei denn es wurden zwei Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet)

Nach bestandener Theorieprüfung ist eine praktische Prüfung von mindestens 75  Minuten abzulegen

Die praktische Prüfung setzt sich wie folgt zusammen: Abfahrtskontrolle, Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild
  • eine augenärztliche Untersuchung
  • einen Nachweis der körperlichen Eignung, sowie der besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Konzentrationsleistung und Reaktionsfähigkeit durch  ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU
  • einen Erste Hilfe Kurs (bei Erweiterung nur dann, wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde)

Die Nachweise der Untersuchungen dürfen bei Antragstellung max. 1 Jahr alt sein.