Führerscheinklasse D1

Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

in folgenden Ausnahmefällen beträgt das Mindestalter 18 Jahre:

  • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

 

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge,

  • die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • und deren Länge max. 8 m beträgt
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

.

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Ja. Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

 

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Die Fahrerlaubnis der Klasse D1  wird auf 5 Jahre befristet erteilt.

Lassen Sie die Klasse D1  nicht verlängern, dürfen Sie keine Fahrzeuge dieser Klasse mehr fahren.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird

  • Wenn Sie älter als 50 Jahre sind, müssen Sie bei der Verlängerung des Führerscheins zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Sind Sie bereits älter als 45 Jahre, kann eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur erfolgen, wenn Sie ein solches Gutachten oder eine MPU vorlegen

 

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse D1 sind die Klassen B, L und AM mit eingeschlossen.

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Je nachdem welche Führerscheinklassen Sie bereits besitzen, schreibt der Gesetzgeber folgende Mindeststunden vor:

  • Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
    • 41 Grundausbildung
    • 19 Überlandfahrten
    • 12 Autobahnfahrten
    • 7 Beleuchtungsfahrten
  • Vorbesitz der Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
    • 16 Grundausbildung
    • 8 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 4 Beleuchtungsfahrten
  • Vorbesitz der Klasse C von weniger als 2 Jahren:
    • 8 Grundausbildung
    • 8 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 4 Beleuchtungsfahrten
  • Vorbesitz der Klasse C von mehr als 2 Jahren:
    • 6 Grundausbildung
    • 4 Überlandfahrten
    • 2 Autobahnfahrten
    • 2 Beleuchtungsfahrten

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • 6 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
  • 10 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff

Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse C1 oder C befinden, reduziert sich der Zusatzstoff auf 4 Unterrichte à 90 Minuten.

 

Welche Prüfungen muss ich absolvieren?

Es ist eine Theorieprüfung am PC abzulegen

  • 35 Fragen (mit max. 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden, es sei denn es wurden zwei Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet)

Nach bestandener Theorieprüfung ist eine praktische Prüfung von mindestens 75  Minuten abzulegen

Die praktische Prüfung setzt sich wie folgt zusammen: Abfahrtskontrolle, Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild
  • eine augenärztliche Untersuchung
  • einen Nachweis der körperlichen Eignung, sowie der besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Konzentrationsleistung und Reaktionsfähigkeit durch  ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU
  • einen Erste Hilfe Kurs (bei Erweiterung nur dann, wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde)

Die Nachweise der Untersuchungen dürfen bei Antragstellung max. 1 Jahr alt sein.