Führerscheinklasse D1E

Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

in folgenden Ausnahmefällen beträgt das Mindestalter 18 Jahre:

  • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

 

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Es ist jedoch folgendes zu beachten:

  • Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.

     

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Ja. Der Erwerb der Klasse D1E setzt den Vorbesitz der Klasse D1 voraus.

 


Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Die Fahrerlaubnis der Klasse D1E  wird auf 5 Jahre befristet erteilt.

Lassen Sie die Klasse D1E  nicht verlängern, dürfen Sie keine Fahrzeuge dieser Klasse mehr fahren.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird

  • Wenn Sie älter als 50 Jahre sind, müssen Sie bei der Verlängerung des Führerscheins zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Sind Sie bereits älter als 45 Jahre, kann eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur erfolgen, wenn Sie ein solches Gutachten oder eine MPU vorlegen


Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse D1E sind die Klassen D1, B, BE, L, und AM  eingeschlossen.

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt folgende Mindeststunden vor:

  • 4 Grundausbildung
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Für die Klasse D1E schreibt der Gesetzgeber keinen Besuch des theoretischen Unterrichtes vor.

 

Welche Prüfung muss ich machen?
Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Die praktische Prüfung von mind. 70 Minuten setzt sich wie folgt zusammen: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrolle am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße


Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild
  • eine augenärztliche Untersuchung
  • einen Nachweis der körperlichen Eignung, sowie der besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Konzentrationsleistung und Reaktionsfähigkeit durch  ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU
  • einen Erste Hilfe Kurs (bei Erweiterung nur dann, wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde)

Die Nachweise der Untersuchungen dürfen bei Antragstellung max. 1 Jahr alt sein