Führerscheinklasse DE

Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.

in folgenden Ausnahmefällen beträgt das Mindestalter

  • 23 Jahre:
    • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
  • 21 Jahre:
    • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
    • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
    • für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden (gilt nur für Fahrten im Inland)
    • für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden
  • 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“
    • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • 18 Jahre:
    • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km
    • 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung  bei Fahrten ohne Fahrgäste

 

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Es ist jedoch folgendes zu beachten:

  • Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.

     

Benötige ich vorher einen anderen Führerschein?
Ja. Der Erwerb der Klasse DE setzt den Vorbesitz der Klasse D voraus.

 

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Die Fahrerlaubnis der Klasse DE  wird auf 5 Jahre befristet erteilt.

Lassen Sie die Klasse DE  nicht verlängern, dürfen Sie keine Fahrzeuge dieser Klasse mehr fahren.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird

  • Wenn Sie älter als 50 Jahre sind, müssen Sie bei der Verlängerung des Führerscheins zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Sind Sie bereits älter als 45 Jahre, kann eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur erfolgen, wenn Sie ein solches Gutachten oder eine MPU vorlegen

 

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse DE sind die Klassen D,D1, D1E, B, BE, L, und AM eingeschlossen.

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt folgende Mindeststunden vor:

  • 4 Grundausbildung
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?
Für die Klasse DE schreibt der Gesetzgeber keinen Besuch des theoretischen Unterrichtes vor.

 

Welche Prüfung muss ich machen?
Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Die praktische Prüfung von mind. 70 Minuten setzt sich wie folgt zusammen: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrolle am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild
  • eine augenärztliche Untersuchung
  • einen Nachweis der körperlichen Eignung, sowie der besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Konzentrationsleistung und Reaktionsfähigkeit durch  ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU
  • einen Erste Hilfe Kurs (bei Erweiterung nur dann, wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde)

Die Nachweise der Untersuchungen dürfen bei Antragstellung max. 1 Jahr alt sein