Führerscheinklasse MOFA

Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

 

Welche Fahrzeuge kann ich mit dieser Klasse fahren?

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder

  • mit bbH max. 25 km/h
  • mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor

Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)

  • mit bbH max. 25 km/h
  • mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor

 

Darf ich jemanden auf dem Mofa mitnehmen?

  • ja, wenn in der Betriebserlaubnis eingetragen ist, dass es sich um ein zweisitziges Fahrzeug handelt

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt eine praktische Ausbildung von 90 Minuten vor.

 

Wieviel Theorie Unterrichte muss ich besuchen?

  • 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs.
  • Kommt ein spezieller Mofakurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

 

Welche Prüfungen muss ich machen?

Theorieprüfung:

  • Sie müssen eine Theorieprüfung mit 20 Fragen absolvieren. (mit max. 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden)

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Passbild