Mehrwertsteuer – es bleibt alles beim Alten

15.3.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 14.3.2019 hat der EUGH sein Urteil zur Mehrwertsteuer in der Fahrschulausbildung gefällt. So viel sei gesagt,
es bleibt alles beim Alten. Der EUGH sieht in der Führerscheinausbildung der Klasse B und C1 keinen von der Mehrwertsteuer befreiten Schul- und Hochschulunterricht.
Wie so häufig bei solchen Entscheidungen werden viele sagen „Gott sei Dank“ und viele werden sagen „so ein M…“
Ein gutes hat diese Entscheidung auf jeden Fall: Wir wissen nun woran wir sind. Eine Entscheidung ist allemal besser, als ein ewiges warten und damit verbundene Unsicherheiten.

Lesen Sie unter folgendem Link die Urteilsbegründung: zur Urteilsbegründung

Kommen Sie gut an Ihr Ziel!!

Ihr Frank Dreier