Neues in Sachen Entfall Automatikeintrag

7.1.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

während der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. im Dezember 2018, in der Ihr Landesverband durch meine Person vertreten war, haben wir uns selbstverständlich auch mit der Automatikregelung intensiv beschäftigt.

Zur angekündigten Veränderung unserer Automatikregelung in Deutschland, hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände eine mögliche Vorgehensweise erarbeitet. Es soll mit dieser Vorgehensweise sichergestellt werden, dass trotz der Absolvierung der Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug, der Bewerber ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe führen kann.

Die BVF hält an dem Beschluss fest, dass der einschränkende Eintrag zur Automatikregelung verändert werden muss.
Wird eine FE-Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal durchgeführt, wird keine Beschränkung eingetragen, wenn zur FE-Prüfung eine Bescheinigung der Fahrschule vorliegt, aus der hervorgeht, dass mindestens 10 der durchlaufenden Fahrstunden zu 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Kupplungspedal ausgebildet worden sind.

Anstelle der zurzeit bestehenden, zeitlich reduzierten praktischen Prüfung zur Löschung eines bestehenden Beschränkungsvermerks mit der Schlüsselzahl 78 soll künftig die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer Fahrschule ausreichen.
Für den Erwerb einer C oder D Fahrerlaubnis sollte eine derartige Regelung als Nachweis für eine uneingeschränkte Kl. B-Fahrerlaubnis dienen.

Dieser Vorschlag wurde durch unseren Bundesvorstand an das Verkehrsministerium weitergeleitet. Den weiteren Entscheidungsprozess der EU werden wir genau beobachten und Sie liebe Mitglieder ständig auf dem Laufenden halten.

 

Kommen Sie gut an Ihr Ziel!!

Ihr Frank Dreier