Der TÜV und das Dilemma mit dessen Bezahlsystem

27.02.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute wende ich mich an alle Kolleginnen und Kollegen aus Hessen. Somit ist dieser Artikel im öffentlichen Bereich und nicht im geschützten Mitgliederbereich zu lesen.

Ich möchte Sie heute gerne über den aktuellen Stand der kritischen Auseinandersetzung mit dem neu eingeführten Bezahlsystem für FE Bewerber der TÜH informieren. Am Montag (24.2.2020) hat mir das Ministerium seine Stellungnahme zum Bezahlsystem des TÜV / der TÜH übermittelt. Doch der Reihe nach. Es fiel mir noch nie so schwer die richtigen Worte zu finden. Beurteilen Sie bitte selber, wie gut es mir gelungen ist.

Ich wünschte das Thema würde nicht so viel Raum und Zeit beanspruchen. Es gibt so viele wichtige Aufgaben und Themen, die ich gerne mit mehr Zeit angehen würde. Doch jammern gilt nicht. Lösungen brauchen wir. Und daran wollen wir gemeinsam arbeiten.

Zunächst möchte ich noch einmal die Chronik des gesamten Themas darstellen.

Kurz vor Weihnachten teilte mir Herr Herrmann mit, dass der TÜV beabsichtigt zum 1.1.2020 sukzessive das Barzahlungsverfahren für FE Prüfungen einzustellen. Es sollte lediglich noch eine Barzahlung für Sonderfälle z.B. Eignungsbegutachtungen und Einschränkungsvermerke an den Standorten Kassel, Gießen, Hanau, Frankfurt, Darmstadt, Bad Hersfeld, Fulda und Korbach möglich sein. So schrieb er es auch in dem Rundschreiben Dezember 2019.

Alle anderen Kassen des TÜV´s sollten dann nur noch für andere Kunden (z.B. HU Kunden, Fahrerkarten Beantragungen, …) zur Verfügung stehen.
In mehreren Schriftwechseln und Gesprächen, haben wir dem TÜV Vorschläge unterbreitet, welche Voraussetzungen erst geschaffen werden sollten, bevor die Barkassenzahlung eingestellt wird. Leider wurde keiner dieser Vorschläge aufgegriffen. Bis heute liegt mir keine Begründung für das Abschaffen der Kassenzahlung vor.

Daraufhin teilten wir dem TÜV mit, dass wir uns in dieser Angelegenheit an das Ministerium wenden. Wir haben dem Ministerium alle Schriftwechsel zwischen TÜV und dem Verband und weitere Hintergrundinformationen zukommen lassen.

Selbiges tat offensichtlich auch der TÜV. Es ist zu vermuten, dass der TÜV dem Ministerium schrieb, dass die Kassenzahlung für Sondergebühren und in Ausnahmefällen an folgenden Standorten möglich bleibt:
Bad Hersfeld, Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Michelstadt und Wiesbaden.
Auffällig ist, dass nun zwei weitere „Kassenstellen“ gegenüber dem Artikel im Rundschreiben Dezember 2019 hinzugekommen sind, nämlich Michelstadt und Wiesbaden.

Nun teilte mir Frau Happe vom Ministerium am Montag mit, dass sie rechtlich keine Gründe sehe, die gegen das Verfahren des TÜV sprechen. In ihrem Schreiben führt Frau Happe weiter aus, dass vom TÜV nicht geplant ist, zum 01.03.2020 die Möglichkeit der Barzahlung der Gebühren für die Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung hessenweit einzustellen und das „Gutscheinkaufverfahren“ lediglich für Sonderfälle wie z.B. Eignungsbegutachtungen und Einschränkungsvermerke anzubieten.

Lassen Sie mich mein persönliches Fazit zusammenfassen:

  • Der TÜV möchte die Barzahlung abschaffen, allerdings zunächst nur für FE Bewerber.
  • Ich streite nicht um den unbedingten Erhalt der Barzahlungsmöglichkeit an den Kassen des TÜV.
  • Ich streite aber für ein einfaches Bezahlsystem, dass es allen Bewerbern ermöglicht die Gebühren zu entrichten.
  • Dazu wünsche ich mir, dass der TÜV seinen Kunden (Prüflinge) eine entsprechende Zahlungsaufforderung zukommen lässt. Dann kann der Kunde entscheiden, wie er die Gebühr bezahlen möchte (z.B. Bareinzahlung in der Postbank oder Bank usw. oder mit Paypal, applepay, googlepay, onlinebanking, an anderen öffentlichen Kassen / Kassenautomaten usw.)
  • Offensichtlich hat der TÜV erkannt, dass es rechtlich zwingend notwendig ist Barzahlungen zu ermöglichen, sonst wäre er nicht zurückgerudert und hätte nun doch 10 Kassen geöffnet gelassen. Jeder FE Bewerber kann an diesen Kassen seine Gebühr entrichten.
  • Als extrem schade empfinde ich es, wie der TÜV seine Entscheidung zum Bezahlsystem getroffen und dann kommuniziert hat.
  • Ebenso schade finde ich es, dass der TÜV alle Fahrschulen bereits angeschrieben hat, wie das neue Bezahlsystem ab dem 1.3.2020 gehandhabt wird, bevor sich das Ministerium zu den Anfragen positioniert hat.
  • In anderen Bundesländern ist es durchaus üblich, dass die dortigen Prüforganisationen die Prüflinge anschreiben und über die Zahlungsmodalitäten informieren. Warum unser TÜV das nicht kann und / oder möchte, ist mir bis heute unklar. Natürlich bedeutet das für den TÜV einen höheren Aufwand. Aber das darf doch nicht das Argument für das nun angedachte und sehr eingeschränkte Bezahlsystem sein.
  • Ich bin nach wie vor kein „Gegner“ des Prüfmonopols. Der TÜV Mitarbeiter im Fahrschulfahrzeug verrichtet eine qualitativ gute Arbeit. Die Beziehung zwischen TÜV Prüfer und Fahrlehrer ist eine Gute.
  • Ich bin aber sehr deutlich der Meinung, dass das jetzige Angebot an Bezahlmöglichkeiten nicht ausreichend ist. Es muss jedem FE Bewerber möglich sein auf eine einfache Art und Weise seine Gebühr zu entrichten. Und zwar ohne die Hilfe der Fahrschule in Anspruch nehmen zu müssen.
  • Es mögen nur Einzelfälle sein, die mit dem Online Gutscheinkauf Probleme haben oder Online Buchungen generell ablehnen. Aber auch diesen muss der TÜV gerecht werden.
  • In vielen Telefonaten mit unseren Kollegen und Kolleginnen habe ich deutlich verspürt, dass nur wenige von ihnen mit der Vorgehensweise des TÜV einverstanden sind. Viele teilten mir mit, dass sie ein solches Geschäftsgebaren für nicht nachvollziehbar empfinden (und das ist noch sehr höflich wiedergegeben). Viele von ihnen haben sich völlig nachvollziehbar auf die neue Situation pragmatisch eingestellt, um ihrer Arbeit nachzugehen. Zufrieden sind damit allerdings nur sehr wenige Kolleginnen und Kollegen.
  • Ich werde weiterhin gemeinsam mit Ihrem Vorstand daran arbeiten, ein verbessertes Bezahlverfahren zu erreichen. Aus meiner Sicht wird diese Arbeit darin bestehen in vielen Gesprächen mit den Vertretern des TÜV „Überzeugungsarbeit“ zu leisten.

Wenn Sie eine andere Vorgehensweise Ihres Vorsitzenden und Ihres Vorstandes in der Angelegenheit „Bezahlsystem“ wünschen, lassen Sie es mich bitte wissen. Denn ich verstehe meine Aufgabe ausschließlich so, dass ich Ihre Interessen vertrete.

Im Folgenden lesen Sie bitte die E-Mail von Frau Happe (Ministerium) zu dem Bezahlsystem des TÜV:

Sehr geehrter Herr Dreier,
vielen Dank für die Übersendung des mit der TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen geführten Schriftwechsels. Ihre E-Mail habe ich zum Anlass genommen, die TÜH um Aufklärung zu bitten.
Diese hat ergeben, dass nicht geplant ist, zum 01.03.2020 die Möglichkeit der Barzahlung der Gebühren für die Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung hessenweit einzustellen und das „Gutscheinkaufverfahren“ lediglich für Sonderfälle wie z.B. Eignungsbegutachtungen und Einschränkungsvermerke anzubieten.
Das mir vorliegende Schreiben der TÜH vom 03.02.2020 ist genauso missverständlich formuliert wie das Rundschreiben vom Dezember 2019.
Vielmehr ist beabsichtigt, die Anzahl der Standorte, an denen die Barzahlungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird, zu reduzieren, mit der Folge, dass zukünftig nur noch in Bad Hersfeld, Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Michelstadt und Wiesbaden die Gebühren für die Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung in bar entrichtet werden können.
Es sind für mich keine Rechtsgründe ersichtlich, die gegen diese Verfahrensweise sprechen.
Damit wird auch solchen Fahrerlaubnisbewerbern die Zahlung der Prüfungsgebühren ermöglicht, die die von der TÜH im Übrigen angebotenen Zahlungsverfahren nicht nutzen können oder wollen.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die Bewerber bei der Entrichtung der für die Fahrerlaubnisprüfung anfallenden Gebühren nicht auf die ausbildende Fahrschule angewiesen sein dürfen. Ob es sich dabei um „Ausnahmefälle“ handelt, wie die TÜH in Ihrem Schreiben vom 12.02.2020 ausführt, vermag ich nicht einzuschätzen. 
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Kirsten Happe

Kommen Sie gut an Ihr Ziel.

Ihr Frank Dreier